Integrationskurse im Bildungszentrum

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Integration ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sowohl die Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg als auch Politik und Verwaltung stellen sich dieser mit großem Engagement und können auf viele erfolgreiche Projekte blicken.

Die Stadt bietet über das BZ und KuF Integrationskurse an, die über das BAMF refinanziert werden. l.d.R. arbeiten die Dozentinnen dieser Kurse als Freiberuflerlnnen auf Honorarbasis mit einem Stundensatz, der sich an den Empfehlungen des BAMF’s orientiert. Die Dozentinnen sind hochqualifizierte und vom BAMF zugelassene Fachkräfte. Als „Fulltimejob“ ist der Stundenlohn allerdings nach Abzug aller Sozialversicherungsbeiträge nicht ausreichend. Viele der Dozentinnen sind daher zusätzlich auf ihre Teilzeitjobs in festen Angestelltenverhältnissen angewiesen, was oft zu einer enormen Arbeitsbelastung führt.

Auf Grund der steigenden Bedarfszahlen bei den Integrationskursangeboten und der damit verbundenen Konkurrenz auf dem Dozentinnenmarkt gehen daher immer mehr Träger der Integrationskurse dazu über feste (teilweise befristete) Arbeitsverträge, die den Dozentinnen eine finanzielle und berufliche Sicherheit bieten, abzuschließen.

Aus den verschiedensten Gründen - nicht zuletzt im Sinne des Sozialkodexes „Gute Arbeit“ - sollte auch Nürnberg die Option und die Folgen einer festen Anstellung der DaZ-Dozentlnnen in Integrationskursen überprüfen und Möglichkeiten der Beschäftigungsmodelle aufzeigen.

Wir bitten Sie die folgenden Fragen im Zuge der Behandlung des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.06.2016 „Dozent/innen für Integrationskurse“ zu beantworten:

1. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Nürnberg, die DaZ Dozentinnen, die in Vollzeit die Integrationskurse unterrichten anzustellen, evtl, auch befristet?

2. Welche Möglichkeiten der Beschäftigung gibt es für die Dozentinnen, die anderen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten nachgehen?

3. Wäre eine Refinanzierung der Beschäftigung im Angestelltenverhältnis durch das BAMF weiterhin gewährleistet?

4. Nachdem es sich um eine Bildungsaufgabe handelt, wären diese Stellen vom Stellendeckel auszunehmen? Außerdem bitten wir darum, die Vor- und Nachteile für die Beschäftigten bei einer Umwandlung der Verträge von Honorarverträgen in abhängige Beschäftigungsverhältnisse aufzuzeigen.