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SPD-Fraktion will Straße der Menschenrechte als Erinnerungs- und Gedenkort stärken

Die SPD-Stadtratsfraktion will die besondere Bedeutung der Straße der Menschenrechte für die Nürnberger Erinnerungskultur dauerhaft festhalten. In ihrem Antrag schlägt die Fraktion vor, die Straße ausdrücklich zu einem Ort des Erinnerns an die Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft und der Mahnung an die Verbrechen des Nationalsozialismus zu erklären.

Die Straße der Menschenrechte steht seit ihrer Eröffnung 1993 für die universelle Geltung der Menschenrechte und für die besondere historische Verantwortung Nürnbergs.

„Die Straße der Menschenrechte ist für Nürnberg immer schon weit mehr als eine Kunstinstallation. Menschenrechte und Erinnerung gehören an diesem Ort unmittelbar zusammen. Gerade in einer Stadt, deren Geschichte so eng mit den Verbrechen des Nationalsozialismus verbunden ist, sollten wir diesen Charakter auch ausdrücklich festhalten“, erklärt Linda Reinke, Sprecherin für Demokratie und Menschenrechte der SPD-Stadtratsfraktion.

Schon Dani Karavan stellte bei der Eröffnung seines Kunstwerks einen unmittelbaren Bezug zur NS-Geschichte Nürnbergs und zu den Opfern des Nationalsozialismus her. Die Stadt beschreibt die Installation heute als einen Ort, der an das dunkelste Kapitel deutscher und Nürnberger Geschichte erinnert und zugleich für Menschenwürde, Frieden und Freiheit steht.

Mit dem Antrag soll diese bereits bestehende Bedeutung dauerhaft im Selbstverständnis der Stadt verankert werden. Die Verwaltung soll dazu eine geeignete und rechtssichere Form erarbeiten und prüfen, wie die Funktion als Erinnerungs- und Gedenkort sowohl vor Ort als auch in der öffentlichen Darstellung der Stadt sichtbar gemacht werden kann.

„Wir machen sichtbar und verbindlich, wofür die Straße der Menschenrechte schon heute steht: für die Erinnerung an die Folgen von Entrechtung und Verfolgung und für das Versprechen, die Würde und die Rechte jedes Menschen zu schützen“, so Reinke.

Die SPD-Fraktion möchte, dass die Verwaltung dem zuständigen Ausschuss konkrete Möglichkeiten für die dauerhafte Verankerung und Umsetzung vorlegt.