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Geplante Versammlung des „Team Menschenrechte“ am 21. September auf dem Platz der Opfer des Faschismus

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach den uns vorliegenden Informationen plant das „Team Menschenrechte Nürnberg“ am kommenden Montag, den 21. September, eine Kundgebung auf dem Platz der Opfer des Faschismus.

Wir halten es für dringend geboten, dass die Stadt Nürnberg in diesem Fall alle rechtlich tragfähigen Möglichkeiten ausschöpft, um eine Versammlung dieser Gruppierung gerade an diesem Ort zu verhindern beziehungsweise räumlich zu verlegen.

Der Platz der Opfer des Faschismus ist kein beliebiger öffentlicher Platz. Die Stadt Nürnberg hat ihn 1946 bewusst den Opfern von Faschismus und Nationalsozialismus gewidmet. Er ist Teil der Nürnberger Gedenklandschaft. Erst im vergangenen Jahr hat die Stadt dort eine neue Informationstafel errichtet. Diese verbindet mit dem Platz ausdrücklich die Mahnung, Völkerhass, Rassismus und Antisemitismus entgegenzutreten.

Gleichzeitig ist das „Team Menschenrechte Nürnberg“ seit dem 19. Mai 2025 Beobachtungsobjekt des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Das Landesamt ordnet die Gruppierung dem Bereich Rechtsextremismus zu und führt unter anderem fehlende Abgrenzung von rechtsextremistischer Ideologie und Organisationen sowie entsprechende Inhalte und Parolen bei ihren Veranstaltungen an.

Gerade diese Verbindung macht die Wahl des Platzes so problematisch. Es geht hierbei um die Frage, ob ausgerechnet ein Ort, der dem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus gewidmet ist, für eine solche Versammlung zur Verfügung stehen muss.

Art. 15 Abs. 2 Nr. 1 BayVersG sieht ausdrücklich Beschränkungen oder ein Verbot vor, wenn eine Versammlung an einem Ort mit einem an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft erinnernden Sinngehalt von gewichtiger Symbolkraft stattfinden soll und eine Beeinträchtigung der Würde der Opfer zu besorgen ist oder die unmittelbare Gefahr einer erheblichen Verletzung grundlegender sozialer oder ethischer Anschauungen besteht.

Uns ist bewusst, dass die Stadt mit einer vergleichbaren Argumentation im Mai dieses Jahres hinsichtlich der Straße der Menschenrechte vor dem Verwaltungsgericht Ansbach und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof keinen Erfolg hatte. Die Gerichte haben dabei insbesondere eine hinreichend konkrete Gefahrenprognose vermisst.  Das darf aus unserer Sicht aber nicht dazu führen, auf eine erneute, eigenständige und sorgfältige Prüfung des jetzigen Sachverhalts zu verzichten. Ort, historische Widmung und konkrete Umstände sind jeweils gesondert zu bewerten.

Wir bitten deshalb dringend, die Versammlungsbehörde anzuweisen, den Sachverhalt unverzüglich und umfassend zu prüfen und insbesondere darzulegen,

ob der Platz der Opfer des Faschismus aufgrund seiner Geschichte, seiner ausdrücklichen Widmung und seiner heutigen Funktion als Gedenkort unter Art. 15 Abs. 2 Nr. 1 BayVersG fällt,

ob die Erkenntnisse über das „Team Menschenrechte Nürnberg“ und die zu erwartenden Inhalte der Versammlung eine hinreichend konkrete Gefahrenprognose ermöglichen und

welche rechtlich tragfähigen Möglichkeiten bestehen, die Versammlung an diesem Ort zu untersagen, räumlich zu verlegen oder mit entsprechenden Beschränkungen zu versehen.

Nürnberg trägt aufgrund seiner Geschichte eine besondere Verantwortung. Diese Verantwortung zeigt sich nicht nur in Reden und Gedenkveranstaltungen, sondern auch darin, wie wir mit den Orten umgehen, die den Opfern des Nationalsozialismus gewidmet sind.

Wir erwarten deshalb, dass die Stadt hier alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten ernsthaft prüft und ausschöpft.

Mit freundlichen Grüßen