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Zweckentfremdung von Wohnraum gleich behandeln – kein Freifahrtschein für Leerstand!

SPD-Stadtratsfraktion setzt sich für wirkungsvollen Vollzug der Zweckentfremdungsverbotssatzung ein. Die aktuelle Vorlage der Wirtschaftsreferentin sieht eine drastische Einengung des Anwendungsbereichs der Verordnung vor.

„Wir sind bei der Zweckentfremdungsverbotssatzung ganz klar anderer Ansicht als die Wirtschaftsreferentin. Eine Reduzierung auf die Ferienvermietungen, wie von der Wirtschaftsreferentin geplant, greift zu kurz. Die Verdachtsfälle wegen Leerstand machen immerhin ein Viertel der gemeldeten Verdachtsfälle aus. Der von der Wirtschaftsreferentin vorgeschlagene faktische Verzicht, diesen Fällen nachzugehen, wäre fatal. Durch die Herausnahme des Leerstands würden über 50 Prozent der Fälle ohne Konsequenzen bleiben – ein Freifahrtschein für Leerstand. Wir sehen Leerstand und unzulässige Ferienvermietungen gleichermaßen kritisch, beide müssen verfolgt werden“, stellt Dr. Nasser Ahmed, Fraktionsvorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion und OB-Kandidat der SPD klar.

Die Zweckentfremdungsverbotssatzung richtet sich sowohl gegen Leerstand als auch gegen unzulässige Ferienvermietungen von Wohnungen, zum Beispiel über Airbnb. Neben dem Neubau ist sie ein weiteres Instrument, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Sie hat sich auch laut des Wirtschaftsreferats bewährt: aus dem Wohnungsbericht 2024 geht hervor, dass 382 Wohnungen bis zum 31.12.2024 wieder dem Markt zugeführt werden konnten. Der Deutsche Mieterbund geht davon aus, dass die Erstellung dieser Wohnungen im geförderten Wohnungsbau über 90 Millionen Euro gekostet hätte.

„Um die Zweckentfremdungsverbotssatzung wirkungsvoll zu vollziehen, braucht es vier Vollzeitstellen und keine weniger. Das haben wir als SPD-Stadtratsfraktion so beantragt und darauf bestehen wir. Wir haben dazu eine politische Einigung erreicht. Das ist eine gute Nachricht an die vielen Menschen in Nürnberg, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung sind und eine schlechte für Spekulanten!“, Christine Kayser, Fraktionsvorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion.

Bei der Neufassung der Satzung im Jahr 2024 wurden die positiven Effekte durch das Wirtschaftsreferat noch ausdrücklich hervorgehoben.

Im Verlauf der letzten Jahre ließ sich eine Tendenz erkennen, die Zweckentfremdungsverbotssatzung zwar formal weiterbestehen zu lassen, sie faktisch allerdings nach und nach zu entkräften.

Wir als SPD-Stadtratsfraktion stehen klar zum Vollzug der Zweckentfremdungsverbotssatzung.