Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Straße der Menschenrechte ist eines der prägenden Symbole für das Selbstverständnis Nürnbergs als Stadt des Friedens und der Menschenrechte. Die Installation steht für die universelle Geltung der Menschenrechte und zugleich für die besondere historische Verantwortung Nürnbergs.
Diese Verbindung ist bereits heute Teil der städtischen Darstellung des Ortes. Die Stadt Nürnberg beschreibt die Straße der Menschenrechte ausdrücklich als „Anklage gegen die Verbrechen der Nationalsozialisten“ und ordnet ihre Bedeutung vor dem Hintergrund Nürnbergs als ehemaliger Stadt der nationalsozialistischen Rassegesetze und Reichsparteitage ein.
Die Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen und das Bekenntnis zu den universellen Menschenrechten gehören damit untrennbar zur Botschaft dieses Ortes. Diese Bedeutung sollte aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion auch ausdrücklich und dauerhaft im Selbstverständnis der Stadt Nürnberg verankert und sichtbar gemacht werden.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb folgenden
Antrag:
Der Stadtrat erklärt die Straße der Menschenrechte ausdrücklich zu einem Ort des Erinnerns an die Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft und der Mahnung an die Verbrechen des Nationalsozialismus. Das Gedenken an die Opfer und das Bekenntnis zur universellen Geltung der Menschenrechte sind an diesem Ort untrennbar miteinander verbunden.
Die Verwaltung wird beauftragt,
- eine geeignete und rechtssichere Form zu erarbeiten, in der diese Funktion der Straße der Menschenrechte als Erinnerungs- und Gedenkort dauerhaft verankert werden kann,
- darzustellen, welche Form einer förmlichen erinnerungspolitischen Bestimmung hierfür in Betracht kommt,
- zu prüfen, wie diese Funktion am Ort selbst sowie in der öffentlichen Darstellung der Stadt sichtbar und dauerhaft dokumentiert werden kann,
- und dem zuständigen Ausschuss über das Ergebnis und mögliche Umsetzungsschritte zu berichten.
Mit freundlichen Grüßen
