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„Milieuschutzsatzungen“ erlassen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

eine der zentralen Herausforderungen für die Stadtpolitik ist es, dass Wohnen in Nürnberg bezahlbar bleibt. Dabei spielen die wbg und die Genossenschaften eine wichtige Rolle. Aber auch private Investoren stehen in der Verantwortung. Der Stadtrat hat deshalb auf Initiative der SPD beschlossen, dass bereits ab 30 Wohneinheiten 40 Prozent im geförderten Wohnungsbau errichtet werden müssen.

Diese Regelung sichert allerdings Mieter bestehender Wohnungen nicht gegen spekulativen Druck ab. In einigen Stadtteilen drohten ausweislich der Daten des Wirtschaftsreferates schon 2017 Gentrifizierungseffekte und damit die Verdrängung angestammter Bewohnerinnen und Bewohner: „Auch wenn ein eindeutiger Nachweis der Gentrifizierung etwa des In-Stadtteils Gostenhof („GoHo“) noch nicht erbracht ist, sind die Warnzeichen ernst zu nehmen. Der Prozess der „Veredelung“ eines Viertels geht fast zwangsläufig einher mit der Segregation, also der Trennung von bestimmten Bevölkerungsgruppen, zum Beispiel Einkommensschwache oder Ältere. Das soziale Gleichgewicht ist in Gefahr“ (Nürnberg heute Nr. 113, Seite 36). Dazu in er Wohnungsmarktbeobachtung 2021: „Wie die Auswertungen in Kapitel 4.1 zeigen, sind die Preisentwicklungen kleinräumig sehr stark ausdifferenziert. Innerhalb der Innenstadtquartiere weisen die statistischen Bezirke Gugelstraße (15), Bärenschanze (22), St. Lorenz (01), Gostenhof (04) und Glockenhof (11) die höchsten Mietpreissteigerungen zwischen 2012/13 und 2019/20 auf.“

Die SPD-Stadtratsfraktion schlägt deshalb den Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 BauGB („Milieuschutzsatzungen“) für geeignete Teilräume insbesondere im Stadtwesten vor. Milieuschutzsatzungen können „Luxussanierungen“ minimieren und die Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen steuern. Zudem steht der Stadt in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht zu, von dem sie entweder Gebrauch macht oder zu dessen Abwendung sie entsprechende Vorschriften für den geförderten Wohnungsbau, öffentliche Grünflächen oder andere Aspekte des Baulandbeschlusses macht.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung prüft, welche konkreten Gebiete in Nürnberg den Erlass von Milieuschutzsatzungen nach §172 des Baugesetzbuches erfordern und bereitet solche Satzungen vor, um der Gefahr von Effekten der Gentrifizierung vorzubeugen und in entsprechend gefährdeten Stadtteilen die angestammten Bewohnerstrukturen zu schützen. Als Modellprojekt soll dabei der Westen, insbesondere Gostenhof, untersucht werden.

Mit freundlichen Grüßen