Home > Beteiligung der Stadt Nürnberg am Ehrentag des Grundgesetzes auf Initiative des Bundespräsidenten

Beteiligung der Stadt Nürnberg am Ehrentag des Grundgesetzes auf Initiative des Bundespräsidenten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 23. Mai feiert das Grundgesetz seinen „Geburtstag“. Aus Anlass dieses historischen Datums hat der Bundespräsident dazu aufgerufen, diesen Tag bundesweit zu einem Mitmachtag zu machen und das gesellschaftliche Miteinander sowie die gemeinsamen demokratischen Werte sichtbar zu feiern.

Der sogenannte Ehrentag soll von Vereinen, Organisationen, Unternehmen und insbesondere auch den Kommunen aktiv mitgestaltet werden. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechte und demokratischen Prinzipien des Grundgesetzes – das Fundament unseres freiheitlichen, pluralistischen Zusammenlebens. Einen besonderen Fokus legt die Initiative auf die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts. Der Ehrentag wird getragen durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

Der Aktionszeitraum erstreckt sich vom 16. bis 31. Mai 2026.

Gerade in Zeiten, in denen demokratische Grundwerte durch extremistische Strömungen zunehmend infrage gestellt, ausgehöhlt oder durch bewusste Missinterpretationen instrumentalisiert werden, kommt dem sichtbaren Bekenntnis zu unserer Verfassung besondere Bedeutung zu. Eine lebendige, widerstandsfähige Demokratie braucht Bürgerinnen und Bürger, die ihre Werte kennen, schätzen und verteidigen. Dies gilt es auch in Nürnberg im Kontext der Aktivitäten von „Nürnberg engagiert“ sichtbar zu machen.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD‑Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag

  1. Die Stadt Nürnberg beteiligt sich aktiv am Ehrentag des Grundgesetzes auf Initiative des Bundespräsidenten.
  2. Die Stadt ruft hierzu Bildungseinrichtungen, Vereine, ehrenamtlich Engagierte, Kultureinrichtungen sowie weitere gesellschaftliche Akteure auf, im genannten Aktionszeitraum – oder in dessen unmittelbarer Nähe – eigene kleine Aktionen, Veranstaltungen oder Beiträge umzusetzen, um die Werte des Grundgesetzes sichtbar zu machen und in den öffentlichen Diskurs zu rücken.
  3. Die Koordinierung soll durch die Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement im Sozialreferat erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen