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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Gastronomie leistet heute bereits einen wichtigen Beitrag zur Belebung unserer Innenstadt. Ihre Bedeutung dafür wird aufgrund des geänderten Freizeit- und Konsumverhaltens in Zukunft noch wachsen.

Gerade im Sommer erfreut sich die Außengastronomie großer Beliebtheit. Insbesondere seit der Corona-Pandemie unterstützt die Stadt Nürnberg die Gastronomie durch die großzügigere Regelung zu Freischankflächen, Gastro-Parklets und die Ausweisung von „Sommerstraßen“.

In weiteren Bereichen der Altstadt wurden vor langer Zeit Gaststätten mit Bebauungsplänen weitgehend ausgeschlossen. Diese Haltung ist nicht mehr zeitgemäß.

Im Sinne einer Anpassung an das veränderte Ausgehverhalten sehen wir es für angebracht an, den B-Plan dahingehend zu ändern, dass Gastronomiebetriebe mit Ausschank bis 22:00 Uhr ermöglicht werden und auch die Außenbereiche länger betrieben werden dürfen.

Die SPD-Fraktion stellt daher folgenden

Antrag:

Die Verwaltung prüft die Anpassung der Bebauungspläne 3573, 4121 und 4358 in der nördlichen Altstadt mit dem Ziel der Aufhebung der Festsetzungen zur Reduktion der Öffnungszeiten.

Mit freundlichen Grüßen