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Bayerisches Ladenschlussgesetz – Soziale Umsetzung mit Augenmaß und Verantwortung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zum 01.08.2025 ist das neue Bayerische Ladenschlussgesetz in Kraft getreten. Während die allgemeinen Ladenschlusszeiten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen beibehalten wurden, ermöglicht das Gesetz neue Regelungen für verkaufsoffene Nächte an Werktagen.

Die SPD-Stadtratsfraktion begrüßt, dass die Stadt Nürnberg im Rahmen der geltenden Rechtslage eine rechtssichere und sozialverträgliche Lösung anstrebt. Für uns steht dabei der Schutz der Beschäftigten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der gesellschaftliche Zusammenhalt im Vordergrund.

Die SPD-Stadtratsfraktion steht für eine faire, soziale und ausgewogene Umsetzung des Bayerischen Ladenschlussgesetzes. Ziel ist, die Innenstadt als lebendigen Handels- und Begegnungsort zu stärken und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Beschäftigten im Einzelhandel zu schützen.

Zwei verkaufsoffene Sonntage und zwei verkaufsoffene Nächte gewährleisten ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen Wirtschaft und sozialer Verantwortung.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass es im Rathaus Bewegung gegeben hat und die überzogenen Forderungen nicht mehr auf dem Tisch liegen. Allerdings geht auch der gemeinsame Antrag von CSU und Grünen noch zu weit: Denn die dort vorgesehene Regelung kann in der Praxis dazu führen, dass einzelne Beschäftigte durch betriebliche und kommunale Öffnungen auf bis zu sechs lange Nächte im Jahr kommen – zusätzlich zu Wochenend- und Feiertagsarbeit.

Wir wollen keine Stadt der Daueröffnung, sondern eine Stadt, in der wirtschaftlicher Erfolg, soziale Gerechtigkeit und gemeinsame freie Zeit zusammengehören.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung unter TOP Ö11 der Stadtratssitzung am 22.10.2025

 Antrag:

Abweichend von der Verwaltungsvorlage soll die Anzahl und Ausgestaltung der verkaufsoffenen Nächte sowie die sonstigen Rahmenbedingungen wie folgt verändert werden:

  1. Sitzungsvorlage 3a.: Verordnung zu verkaufsoffenen Nächten in 2025 (Verkaufsnächteverordnung 2025 – VerkNäVO 2025)
    § 2 Verkaufsoffene Nächte „Verkaufsstellen im Stadtgebiet Nürnberg dürfen am 28.11.2025 (Eröffnung des Christkindlesmarktes) jeweils bis 22 Uhr geöffnet sein.“
  1. Sitzungsvorlage 3b.: Verordnung zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen und in Nächten in 2026 (Ladenöffnungsverordnung 2026 – LadÖffVO 2026)
    § 4 Verkaufsoffene Nächte
    „Alle Verkaufsstellen im Stadtgebiet Nürnberg dürfen am 24.10.2026 (Lebkuchenmarkt) und am 27.11.2026 (Eröffnung des Christkindlesmarktes) jeweils bis 22 Uhr geöffnet sein.“
  2. Prüfung einer ergänzenden Regelung zu individuellen Nachtöffnungen. Die Stadt Nürnberg prüft eine ergänzende Regelung, nach der zusätzliche individuelle oder betriebliche Nachtöffnungen außerhalb der kommunal festgesetzten Termine unterbunden werden können. Das Wirtschaftsreferat wird mit der Prüfung und Bewertung der rechtlichen Umsetzung beauftragt.
  3. Danach erfolgt in 2026 eine gemeinsame Evaluation mit Gewerkschaften, Kirchen, Handelsverbänden und Verwaltung.
  4. Dauerhafte Fortsetzung des Sozialdialogs. Die Stadt Nürnberg richtet einen „Runden Tisch Ladenschlussgesetz“ ein, an dem die Auswirkungen und mögliche Anpassungen gemeinsam beraten werden.

Mit freundlichen Grüßen