Gewalthilfegesetz verabschiedet – Ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen häusliche Gewalt

Der Bundesrat hat das vom Bundestag Ende Januar beschlossene Gewalthilfegesetz verabschiedet. Am Vorabend des Internationalen Frauentages ist es nun in Kraft getreten. Damit ist nach jahrelanger Diskussion endlich eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen worden.
Häusliche Gewalt ist weit verbreitet: Nach der Statistik des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2023 256.276 Frauen Opfer von Partnergewalt, das sind pro Tag 938 Frauen und Mädchen. Und das ist nur das sog. „Hellfeld“, die Dunkelzahl liegt weitaus höher. Sind diese Zahlen schon alarmierend genug, ist es unfassbar, dass nahezu jeden 2. Tag eine Frau von ihrem aktuellen oder Ex-Partner umgebracht wird: Im Jahr 2023 wurden 938 Frauen und Mädchen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten.
Gabriele Penzkofer-Röhrl, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Stadtratsfraktion und Mitbegründerin des Nürnberger Frauenhauses, begrüßt diesen Schritt: "Obwohl diese gesetzlichen Regelungen bereits im Koalitionsvertrag vereinbart waren, wurde die Umsetzung lange verzögert. Erst nach dem Ausscheiden der FDP, die als Bremserin fungierte, konnte nun endlich ein Gesetz verabschiedet werden, das den Schutz gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder verbessert. Das ist ein weiterer Meilenstein im Kampf gegen häusliche Gewalt."
Mit dem Gewalthilfegesetz beteiligt sich der Bund erstmals dauerhaft an der Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen und stellt dafür 2,6 Milliarden Euro in den nächsten 10 Jahren bereit.
Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung
Auch wenn noch einige Zeit bis zur flächendeckende Umsetzung ins Land ziehen wird, erhalten Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, zum ersten Mal einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Dies bedeutet, dass sie unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Wohnort Hilfe erhalten können. Auch die bislang oft komplizierte und streitbehaftete Kostenerstattung zwischen den kommunalen Trägern bei einem Frauenhausaufenthalt wird dadurch deutlich vereinfacht.
Unterstützung für Nürnberg notwendig
Die Stadt Nürnberg unterstützt seit 45 Jahren ein umfangreiches Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und Kinder. Dennoch sind Frauenhausplätze und Beratungsangebote weiterhin knapp und die Mitarbeiterinnen arbeiten oft am Limit. „Dass der Bund die Länder und Kommunen beim Ausbau der Schutz- und Beratungsstrukturen nun unterstützt, ist ein äußerst wichtiger Schritt. Wir brauchen mehr Investitionen in Schutz, Beratung und Prävention. Auch die Täterarbeit muss weiter ausgebaut werden, denn Täterarbeit ist Opferschutz. Wir dürfen Opfer häuslicher Gewalt nicht alleine lassen“, so Gabriele Penzkofer-Röhrl.
Gabriele Penzkofer-Röhrl fordert deshalb in einem Antrag an die Verwaltung eine umfassende Darstellung der bisherigen Finanzierungsstrukturen sowie die Beantragung zusätzlicher Mittel aus den bereitgestellten Bundesmitteln.
Umsetzung der Istanbul-Konvention in Nürnberg
Mit dem neuen Gewalthilfegesetz wird ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gemacht, die Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und zur Prävention fordert. Auch die Stadt Nürnberg hat sich in ihrem aktuellen Gleichstellungsplan zu dieser Umsetzung verpflichtet.
„Es ist nun entscheidend, dass die Bundesmittel in vollem Umfang an die Kommunen weitergegeben werden. Nur so können wir den Gewaltschutz ausbauen und den Menschen helfen, die unsere Unterstützung am dringendsten benötigen“, so Penzkofer-Röhrl abschließend.
Kontakt: Gabriele Penzkofer-Röhrl