Gewalthilfegesetz nutzen – Umsetzung der Istanbul-Konvention vorantreiben!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Ende Januar hat der Bundestag das „Gewalthilfegesetz“ beschlossen, mit dem sich der Bund erstmals an der Regelfinanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen beteiligt. Er stellt den Ländern dafür in den nächsten 10 Jahren 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Bis 2032 wird es dann einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und Kinder, unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus, geben. Das ist ein Meilenstein im Kampf gegen häusliche Gewalt, für den sich die SPD-Bundestagsfraktion über viele Jahre hinweg immer wieder eingesetzt hat.
Die Stadt Nürnberg unterstützt seit 45 Jahren ein Hilfesystem für von Partnergewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, das sich im Laufe der Jahre vergrößert und weiterentwickelt hat. Dennoch sind die Angebote wie zum Beispiel Frauenhausplätze und Beratungsangebote oftmals nicht ausreichend und die Mitarbeiterinnen arbeiten oft am Limit.
Darüber hinaus müssen auch Präventionsangebote für Mädchen und Jungen ausgebaut werden, um die Spirale der sich oftmals „vererbten“ familiären Gewalt zu durchbrechen und überkommene Rollenverhalten aufzulösen. So müssen unter anderem Mädchen darin bestärkt werden, Grenzen zu setzen und Jungen befähigt werden, diese Grenzen zu akzeptieren. Dies ist ebenso wie der notwendige Ausbau der Täterarbeit eines der zahlreichen Nürnberger Umsetzungsziele der Istanbul Konvention.
Die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung und dem Ausbau der diesbezüglichen Hilfsangebote muss auch eine Entlastung für die Kommunen bringen. Wir erwarten daher vom Freistaat, dass die Bundesmittel in voller Höhe und ergänzend zu der bisherigen Förderung ausbezahlt werden, damit die Kommunen die Aufgabe des Gewaltschutzes unabhängig von ihrer finanziellen Belastung ausbauen können.
Die SPD Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung im entsprechenden Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung
- stellt die bisherigen Unterstützungen der Stadt für das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und Kinder dar und zeigt auf, wie sich die Finanzierung bislang zusammengesetzt hat.
- nimmt zeitnah Kontakt zum Freistaat Bayern auf, um Möglichkeiten von neuen Zuschüssen beziehungsweise Kostenübernahmen in Bezug auf den Ausbau des „Hilfesystems Häusliche Gewalt“ zu eruieren, und stellt entsprechende Anträge.
Mit freundlichen Grüßen

Ihre Ansprechpartnerin
Gabriele Penzkofer-Röhrl
Stadträtin