Zurückstellung von Kindern nach der Einschulung
Antrag für den gem. Schul- und Jugendausschuss am 28.11.2024
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nach Art 37 BayEUG gibt es neben der Rückstellung von schulpflichtigen Kindern durch die Schule nach der Schuluntersuchung vor der Einschulung auch die Möglichkeit für die Grundschulen, Kinder bis zum 30. November, also nach der Einschulung, zurückzustellen.
In den letzten Jahren wurde uns gehäuft mitgeteilt, dass Kinder nach der Einschulung durch die Grundschule zurückgestellt wurden. Bei Trägern von Kindertagesstätten fragten Eltern aufgrund der Zurückstellung durch die Grundschule im Oktober/November nach freien Plätzen. Auch in der Servicestelle des Jugendamtes der Stadt Nürnberg gingen Anfragen von Eltern ein.
Daher stellt die SPD Fraktion zur Behandlung in der nächsten gemeinsamen Sitzung des Schul- und Jugendhilfeausschusses am 28.11.2024 folgenden Antrag:
Die Verwaltung des Jugendamtes und des staatlichen Schulamtes berichten:
- Wie viele Kinder wurden 2023 und 2024 vor der Einschulung von der Schule zurückgestellt.
- Wie viele Kinder wurden 2023 und 2024 nach der Einschulung von der Schule zurückgestellt? Was waren hier die Gründe?
- Wie viele Kinder konnten danach wieder in Kitas untergebracht werden?
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ansprechpartnerinnen
Claudia Arabackyj
stv. Fraktionsvorsitzende
und
Yasemin Yilmaz
Jugendpolitische Sprecherin