Weiteres Vorgehen zur Juraleitung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im April 2021 hat der Stadtrat seine ablehnende Haltung zum Neubau der Juraleitung auf Nürnberger Grund deutlich gemacht. Im Resolutionstext heißt es: „Der Nürnberger Stadtrat spricht sich gegen einen Ersatzneubau der Juraleitung P53 auf der Bestandstrasse durch Katzwang und entlang Kornburg sowie gegen eine neue Trassenführung südlich entlang Moorenbrunn aus. Der Netzbetreiber Tennet wird aufgefordert, seine dahingehenden Planungen aufzugeben und den Planungsprozess mit alternativen Trassenführungen fortzusetzen. Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, im Landesentwicklungsprogramm verbindliche Mindestabstände zu Wohnbebauung für oberirdischen Stromleitungen sowie Erdverkabelung festzuschreiben.“

Weder hat der Netzbetreiber TenneT im Rahmen des Raumordnungsverfahrens alternative Trassenführungen geprüft noch hat die Staatsregierung zu den Mindestabständen eine ge-setzgeberische Initiative gestartet. Beides ist sehr bedauerlich.

In vielen Stellungnahmen zum Raumordnungsverfahren P53 im Jahr 2021 wurden zudem Bedenken von Bürger*innen, aber auch von Vereinen und Parteien der Regierung von Mittelfranken mitgeteilt. Dieses Verfahren endete in einer landesplanerischen Beurteilung, in der verschiedene Maßgaben beschrieben wurden, u.a.:

  • Im Bereich Kornburg ist die Erdkabeloption vertieft zu prüfen.
  • Zum Schutz der Wohnumfeldqualität im Südwesten von Kornburg und zur Vermeidung von Waldverlusten ist zu prüfen, die Leitungsachse bereits früher an die BAB 6 heranzuführen und den Wald nicht diagonal zu zerschneiden.
  • Im Erdkabelabschnitt bei Katzwang müssen mögliche Beeinträchtigungen in der Bewirtschaftung und kulturhistorischen Wertigkeit der Wässerwiesen zuverlässig ausgeschlossen sein. Dies gilt auch für erforderliche Zugänge zum Kabelschacht, etwaige Nebenanlagen und Zufahrtswege.
  • Bei Erdverkabelung in offener Bauweise ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, dass signifikante Störungen der vegetationsführenden Bodenschichten zuverlässig vermieden werden.
  • Zur Erhaltung der Erzeugungsbedingungen für Sonderkulturen ist im Zuge der Detailplanung eine Inanspruchnahme der bewässerten Landwirtschaftsflächen zwischen dem Main-Donau-Kanal und dem Ritterholz (Stadt Nürnberg) möglichst zu vermeiden.
  • Eingriffe in naturschutzfachlich hochwertige Bereiche – neben Schutzgebieten etwa geschützte Biotope, Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile sowie Habitate geschützter Arten - sind im Rahmen der Feintrassierung zu vermeiden. Bei unvermeidbaren Eingriffen in Schutzgebiete und Lebensräume geschützter Arten ist nachzuweisen, dass die Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung des Eingriffs erschöpft sind, die Funktionsfähigkeit von Biotopen und des Biotopverbunds gewahrt bleibt und der Erhaltungszustand geschützter Arten nicht gefährdet wird
  • Soweit die Trasse in Parallellage zu anderen linienhaften Infrastrukturen geführt werden kann und keine anderen erheblichen Belange entgegenstehen, ist auf eine möglichst enge räumliche Bündelung mit den bestehenden Infrastrukturen hinzuwirken
  • Im gesamten Streckenverlauf ist sicherzustellen, dass durch geländeangepasste Positionierung und Ausführung der Masten sowie entsprechender Konfiguration der Leiterseile Beeinträchtigungen der Belange von Natur und Landschaft minimiert werden. Insbesondere ist die Leitungstrasse möglichst von Hangkanten abzurücken. Masten sollen nach Möglichkeit nicht in exponierter Lage errichtet werden
  • Im Bereich von Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten sind die Maststandorte im Einvernehmen mit der Wasserwirtschaftsverwaltung so festzulegen, dass keine wesentlichen Beeinträchtigungen wasserwirtschaftlicher Belange zu befürchten sind
  • In den Erdkabelabschnitten ist sicherzustellen, dass es zu keinen Veränderungen von Grundwasserströmen in ihrer mengenmäßigen Zusammensetzung und Fließrichtung kommt
  • Im Erdkabelabschnitt von östlich Wolkersdorf (Stadt Schwabach) bis westlich Kornburg sind der Baugrund und die hydrologischen Verhältnisse gutachtlich zu untersuchen und auf ihre Eignung zu prüfen. Es ist eine Verlegeart zu wählen, die Schäden durch die tiefbauliche Maßnahme oder Folgewirkungen zuverlässig ausschließt. Die Verlegetiefe ist in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg so festzulegen, dass keine Schichten durchteuft werden, die mehrere Grundwasserstockwer-ke trennen
  • Sollten abweichend vom heutigen Planungsstand Zugangsschächte zum Erdkabel im Rednitztal erforderlich werden, sind bauliche Anlagen in hochwasserangepasster Bauweise zu errichten
  • Der Main-Donau-Kanal muss deutlich unter dem Niveau der Kanalsohle unterfahren werden. Ein tiefbauliches Risiko für die Dammkonstruktion muss ausgeschlossen sein.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung

  • berichtet über den Zwischenstand des Verfahrens,
  • sucht aktiv Gespräch mit TenneT, um zumindest im weiteren Fortgang des Verfahrens eine Berücksichtigung der von der Regierung von Mittelfranken festgestellten Maßgaben sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antragsteller

Thorsten Brehm
Stadtrat

 

 

und

 

 

Harald Dix
Stadtrat