Bebauungsplan Nr. 4649 "Schnepfenreuth Süd-West"

Änderungsantrag zum TOP 3 des Stadtplanungsausschusses am 27.10.2022

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 18.05.2017 wurde eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Schnepfenreuth, Bamberger Straße, Schleswiger Straße auf den Weg gebracht. Am 12.10.2017 wurde die Einleitung eines darauf aufbauenden Bebauungsplanverfahrens beschlossen.

Beide Beschlüsse erfolgten einstimmig und hatten neben der Schaffung von neuem Wohnraum auch eine wichtige verkehrspolitische Zielsetzung. Zitat aus der Verwaltungsvorlage: „Um vorhandene verkehrliche Probleme zu lösen und insbesondere die Schleswiger Straße im Stadtteil Thon vom Durchgangsverkehr zu befreien, ist zwischen Schleswiger Straße und Bamberger Straße eine neue Verbindungsspange vorgesehen.“

Mit dem sogenannten Bypass wurde seitens des Baureferenten eine pragmatische und finanzierbare Kompromisslösung aufgezeigt, nachdem alle Durchbauvarianten der Bamberger Straße an politischen und/oder fachlichen Punkten scheiterten.

Der Bypass war und ist auch im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung in Neu-Wetzendorf und dem damit einhergehenden Verkehrsaufkommen wichtig. 2004 erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen zuvor aufgestellten Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Schleswiger Straße für unwirksam. Das Gericht stellte einen Verstoß gegen das Gebot der Konfliktbewältigung vor: „Denn es liegt bei der geschilderten Situation auf der Hand, dass die durch die Planung hervorgerufenen Konflikte, d.h. die Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der Schleswiger Straße und die damit einhergehende Zunahme der Verkehrslärmbelastungen aufgrund der Verwirklichung des streitgegenständlichen Bebauungsplans zu Lasten der Antragsteller zu 3 und 4 ungelöst bleiben.“

Durch den Bypass hätte die Verkehrsmenge in der östlichen Schleswiger Straße auf 5.500 Kfz/24h reduziert werden können (vgl. Stadtratsunterlagen vom 30.01.2019 - Variante 3). Ohne Bypass steigt sie - je nach Variante - auf mindestens 8.500, ohne irgendeinen Straßenausbau sogar auf 11.000.

Folglich sind durch eine Aufgabe der Bypass-Planungen die verkehrlichen Probleme in dem Korridor weiterhin ungelöst. Die lange versprochene Verkehrsberuhigung der östlichen Schleswiger Straße, mit ihrer beidseitigen Wohnbebauung, würde ausbleiben.

Eine Gebietsentwicklung ohne Bypass hat zudem erhebliche Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Schleswiger Straße im Abschnitt vom Berufsförderungswerk bis zum Ortseingang, so die Verwaltung (vgl. AfS vom 09.07.2020).

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung berichtet über die verkehrlichen Zusammenhänge zwischen dem Bebauungsplan Nr. 4649 und den geplanten Entwicklungsvorhaben in Neu-Wetzendorf. Es wird aufgezeigt, welche Risiken und Auswirkungen für die Wohnbauvorhaben im Bereich Neu-Wetzendorf bestehen, wenn auf den Bypass verzichtet wird.
  • Im Beschlusstext für den Ausschuss wird Punkt 1 gestrichen, um sicherzustellen, dass das vorgeschlagene Hearing ergebnisoffen stattfindet und einzelne Varianten nicht durch das vorschnelle Beenden von Bauleitplanverfahren a priori verhindert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antragsteller

Thorsten Brehm
Fraktionsvorsitzender

 

und

 

Christine Kayser
Stadtplanungspolitische Sprecherin