Vorkaufsrechte sichern - Gemeinwohlbelange durchsetzen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in einer Stadt mit anhaltendem Bevölkerungswachstum gehört es zu den strategischen Interessen der öffentlichen Hand, über Flächenankäufe Einfluss auf die Stadtentwicklung zu nehmen. Ein wichtiges Instrument ist dabei das Vorkaufsrecht, das über unterschiedliche Rechtsgrundlagen ausgeübt werden kann oder in Abwendungsvereinbarungen mündet, die Privatbesitzer*innen zur Umsetzung und Integration von Gemeinwohlaspekten in ihre Vorhaben zwingen. Dazu zählen beispielsweise Quoten für den geförderten Wohnungsbau, die Grünausstattung oder die Mitfinanzierung von Infrastruktur.

Das Bundesverwaltungsgericht hat Teile der bisherigen Praxis zur Ausübung des Vorkaufsrechtes im vergangenen Jahr leider für rechtswidrig erklärt. Eine gesetzgeberische Neuregelung steht noch aus und scheitert bis heute am Widerstand einzelner Parteien. Hier besteht dringend Handlungsbedarf, um Rechts- aber vor allem kommunale Handlungsfähigkeit sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund stellte die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss den folgenden

Antrag:

Die Verwaltung 

  • berichtet über die derzeitige Rechtslage und die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Ausübung von Vorkaufsrechten,
  • macht sich über die Städtetagsgremien dafür stark, dass eine novellierte Gesetzgebung das bisherige Instrumentarium für die Kommunen wieder vollumfänglich nutzbar macht,
  • berichtet über das städtische Vorgehen und die Stadtratseinbindung bei der (Nicht-) Ausübung von Vorkaufsrechten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Antragsteller

Thorsten Brehm
Fraktionsvorsitzender