Schwimmfähigkeiten von Kindern fördern und unterstützen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit den Beschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie mussten bis heute eine Vielzahl an Schwimmkursen für Kinder entfallen. Dieser Umstand hat laut der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) zur Folge, dass die Schwimmfähigkeiten von Kindern gesunken, die Anzahl der Nichtschwimmer*innen gestiegen und Schwimmprüfungen entfallen sind.

Aus unserer Sicht sollten die betroffenen Jahrgänge deshalb beim Nachholen der Schwimmausbildung unterstützt werden. Dabei wollen wir, dass neben dem Einstieg („Seepferdchen“) auch die vorgelagerte „Wassergewöhnung“ sowie die nachgelagerten „fortführenden Schwimmkurse“ in zugehörige Planungen einbezogen werden.

Die durch den Freistaat Bayern in Aussicht gestellte Förderung von „Seepferdchenkursen“ und „Sportvereinsmitgliedschaften“ sind grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sind dabei noch diverse gesamtorganisatorische Fragestellungen ungeklärt, die aus unserer Sicht aber darüber entscheiden, ob die Förderung eine Wirkung entfalten kann. Offen ist die Klärung der Antragsberechtigung, die auszahlende bzw. ausgebende Stelle sowie die Klärung von verfügbaren Bäderkapazitäten und Wasserzeiten. Zudem ist unklar, in welchem Umfang Schwimmkurse im Rahmen derzeit bestehender Beschränkungen bspw. an Grundschulen in Klassenstärke durchgeführt werden können.

Aus diesem Grund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Bearbeitung im zuständigen Ausschuss den folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung berichtet zum Thema „Schwimmfähigkeit von Kindern in Nürnberg“ und geht dabei auch auf Folgen der Corona-Pandemie ein.
  • Die Verwaltung erstellt ein Konzept mit konkreten Maßnahmen und Anreizen, wie Kinder aufgrund der Corona-Beschränkungen entfallene Schwimmkurse in Nürnberg nachholen und wie diese dabei unterstützt werden können. Hierbei soll neben der einführenden Vermittlung von Schwimmfähigkeiten („Seepferdchenkurse“) auch auf das vorgelagerte Thema „Wassergewöhnung“ und das nachgelagerte Thema „fortführende Schwimmkurse“ für Kinder eingegangen werden.
  • Die Verwaltung bezieht dabei auch die örtlichen Schwimmvereine, Rettungsorganisationen und Schwimmlehrkräfte mit ein. Zudem prüft sie, ob und in welchem Rahmen ein ergänzendes Schwimmlernangebot in Kooperation mit Sportstudenten*innen oder geeigneten Honorarkräften im Rahmen des Kindergarten- bzw. Hortbesuchs ausgearbeitet und entwickelt werden kann.
  • Die Verwaltung prüft, wie das Angebot vor allem den Familien zugutekommen kann, die finanziell schwächer gestellt sind und keinen direkten Zugang zu privaten Schwimmangeboten haben (z.B. durch einen Einbezug von NürnbergPass/BuT Gutscheinen).
  • Die Verwaltung legt dar, in welchem Umfang für angedachte zusätzliche Kurse Wasserflächen zur Verfügung stehen, alternativ wie die Priorisierung von den derzeit vergebenen Wasserzeiten (Schule, Vereine, Öffentlichkeit) im Sinne des Antragsziels in städtischen Bädern anzupassen bzw. zu ändern wäre.
  • Die Verwaltung berichtet zu den durch den Freistaat Bayern in Aussicht gestellten Unterstützungsleistungen für Schwimmkurse und legt dar, wie und in welchem Umfang diese in Nürnberg überhaupt umgesetzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Antragsteller

Dr. Nasser Ahmed
sportpolitischer Sprecher