Wohnungsnot bekämpfen: Neue gesetzliche Möglichkeiten für Kommunen nutzen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das geplante „Baulandmobilisierungsgesetz“ steht nach den zugehörigen Beratungen kurz vor seiner Verabschiedung im Deutschen Bundestag. Ziel dieses Gesetzgebungsverfahrens ist es, die Möglichkeiten für Kommunen dahingehend deutlich zu erweitern, verstärkt Bauland insbesondere für Wohnbebauung nutzbar zu machen. Nach der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene, in der die SPD diese Baurechtsüberarbeitung verankert hat, sieht der ursprüngliche Gesetzesentwurf in diese Richtung konkrete Regelungen vor. So sollen u.a. Erleichterungen bei Vorkaufsrechten, Baugeboten, städtebaulichen Entwicklungen im Innenbereichen – insbesondere mit Blick auf Baulücken –, die ausdrückliche Festlegung von Flächen für sozialen Wohnungsbau durch Bebauungspläne sowie Genehmigungsvorbehalte für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, enthalten sein.

Angesichts des massiven Mangels an bezahlbaren Wohnungen in unserer Stadt ist es aus unserer Sicht deshalb unbedingt notwendig, sich zeitnah mit der Nutzung dieser neuen Möglichkeiten zu beschäftigen. Aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion befinden sich in Nürnberg definitiv Gebiete, die aufgrund des dortig angespannten Wohnungsmarktes für die angesprochenen neuen Regelungen in Frage kommen. Ein sinnvoller Schwerpunkt kann hierbei ggf. die Möglichkeit der Festlegung von sektoralen Bebauungsplänen für sozialen Wohnungsbau sein.

Aus diesem Grund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung berichtet über die Chancen und Möglichkeiten des neuen „Baulandmobilisierungsgesetzes“, die der Kommunalverwaltung für das Stadtgebiet Nürnberg und darüber hinaus entstehen.
  • Die Verwaltung legt dar, wo der Kommune im Stadtgebiet mit dem Gesetz konkret neue Regelungshandhabe entsteht und stellt darauf basierend eine entsprechende Priorisierungsübersicht vor. Mit Blick auf die Beratungen zum städtischen Haushalt sollte dies möglichst noch vor der Sommerpause 2021 geschehen.
  • Die Verwaltung bereitet die Anwendung der neuen gesetzlichen Handhabe vor.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Antragsteller

Fabian Meissner
wohnungspolitischer Sprecher