Raum für kulturelle Zwischennutzung an der Alten Feuerwache 1

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die aktuelle Pandemiesituation trifft auch den Nürnberger Kultursektor in vielfältiger Weise ins Mark. Gerade im Veranstaltungsbereich suchen deshalb viele Nürnberger Kulturschaffende dringend nach Möglichkeiten, im Rahmen perspektivischer staatlicher Öffnungsszenarien, Kulturveranstaltungen hygieneschutzkonform durchzuführen. Hierfür kommen aufgrund der niedrigeren Ansteckungsgefahr an frischer Luft, besonders Open-Air-Veranstaltungen in Frage.

Aus unserer Sicht bietet der Außenbereich der Alten Feuerwache 1 in Gostenhof grundsätzlich die Möglichkeit, Kulturveranstaltungen durchzuführen. Unabhängig von der zukünftigen Nutzung der Immobilie, könnten hier 2021 zeitnah Kulturveranstaltungen im Open Air-Format als Zwischennutzung stattfinden. Dies würde zum einen die hart getroffenen Kulturschaffenden unterstützen, Perspektiven für Kulturveranstaltungen ermöglichen und zum anderen das Areal vor Ort in den anstehenden, wärmeren Monaten beleben.

Hierfür sollte die Verwaltung, und insbesondere das Kulturreferat, Anfragen interessierter Künstler*innen aufnehmen, mögliche Kulturveranstaltungen koordinieren und so den Außenbereich der Alten Feuerwache 1 niedrigschwellig öffnen. Auf diese Weise kann das Angebot breit und szeneübergreifend von Kulturschaffenden wahrgenommen werden.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung prüft und ermöglicht die Zwischennutzung der Freiflachen an der Alten Feuerwache 1 für Kulturveranstaltungen.
  • Die Verwaltung, und insbesondere das Kulturreferat, organisiert und koordiniert die Bespielung der Freiflächen und macht diese so während der Pandemiezeit interessierten Kulturveranstalter*innen szeneübergreifend und niedrigschwellig zugänglich.
  • Die Verwaltung berichtet im zuständigen Ausschuss über die angesprochene Thematik.

Etwaige mögliche Freiluft-Kultur-Veranstaltungen unterliegen selbstredend, wie alle anderen öffentlichen Veranstaltungen auch, dem Vorbehalt geltender, staatlicher hygieneschutzrechtlicher Vorgaben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Antragsteller

Michael Ziegler
kulturpolitischer Sprecher