Verabschiedung des Registermodernisierungsgesetz im Bundesrat

Vergangenen Freitag verabschiedete der Bundesrat das sogenannte „Registermodernisierungsgesetz“ (RegMoG), welches als Voraussetzung für die weitere Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gilt. Die Steueridentifikationsnummer wird in Folge herangezogen, um personenbezogene Daten zwischen unterschiedlichsten Registern auszutauschen und dabei die eindeutige Zuordnung zu gewährleisten – zunächst auf freiwilliger Basis. Auch die Stadt Nürnberg folgt in ihrer Digitalisierungsstrategie der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Die weitere Ausbaustufe inklusive des dann möglichen „Once Only-Prinzips“ wird auch die Kommunalpolitik in Zukunft beschäftigen.

Yasemin Yilmaz, Sprecherin für Digitales und Netzpolitik der SPD-Stadtratsfraktion, kommentiert diesen Vorgang wie folgt:

„Mit dem neuen Gesetz kommen wir auf dem Weg zu einer leicht zugänglichen Verwaltung sowie leichter abwickelbaren Behördengängen einen ganzen Schritt weiter, da das so genannte Once-Only-Prinzip damit ermöglicht wird. Das heißt: Wenn eine Behörde bereits Daten über mich gesammelt hat, wie z.B. meine Geburtsurkunde, dann muss ich dieses Dokument nicht noch einmal vorlegen, wenn ich eine Serviceleistung der Verwaltung, wie die Beantragung eines Personalausweises, wahrnehmen möchte – die Daten werden zwischen den Behörden einfach ausgetauscht. Das bedeutet für die Bürger*innen einen geringeren Aufwand, aber auch der Serviceprozess in der Verwaltung dürfte sich damit verbessern. Über ein so genanntes „Datencockpit“ kann in Zukunft dann auch jede*r nachverfolgen, welche Daten wo vorliegen und wie sie ausgetauscht werden. So das Konzept.“

Die Digitalpolitikerin übt jedoch auch Kritik an dem Gesetz, das nun nur noch einer Unterschrift des Bundespräsidenten bedarf:

„Ich finde es jedoch sehr schade, dass man diesen wichtigen und tiefgreifenden Schritt im Vorfeld nicht besser in die Öffentlichkeit getragen hat. Das Gesetz bietet nun neue Möglichkeiten der Behördenkooperation, die das Leben erleichtern können – es bleibt jedoch auch Verunsicherung zurück, was das denn in der Praxis genau bedeutet. Der Austausch personenbezogener Daten zwischen den Behörden verschiedener Verwaltungsebenen ist das eine – die weitere Einbeziehung von Krankenkassen und Rentenversicherung weitet den Kreis der betroffenen Register jedoch deutlich aus und bedarf aus meiner Sicht noch einmal einer genaueren Betrachtung. Ich hätte mir gerade hierzu eine stärkere Diskussion gewünscht, die gleichzeitig die Möglichkeit gegeben hätte durchzuspielen welche Szenarien nun möglich werden und wo eventuell neue Klippen aufgetan werden.“ „Aus meiner Sicht muss nun die Bundesregierung umso mehr Kraft und Ressourcen in die Aufklärung stecken, damit Bürger*innen die Möglichkeit haben informiert, mündig und mit gutem Gewissen das neue Angebot annehmen zu können. Es ist gut, wenn wir nun hinsichtlich der Digitalisierung der Behördenleistungen Fahrt aufnehmen – wir müssen jedoch die Bürger*innen dabei mitnehmen. Das geht nicht ohne ein höheres Maß an Aufklärung.“