Nachnutzung der Alten Feuerwache I

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Ende März 2021 wird der Umzug der Feuerwache I in die neuen Räumlichkeiten am Westring abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt wird das Gelände der Alten Feuerwache 1 in der Reutersbrunnenstraße 24 leer stehen.

Schon seit Jahren hat die Stadt Nürnberg gute Ideen, welche Nutzungen an diesem Ort folgen könnten. Auch Initiativen und private Projektentwickler machten bereits Vorschläge, wie es dort weitergehen könnte. Bisher gibt es allerdings seitens der Stadt noch kein finales Entwicklungs- und Nutzungskonzept – weder für den Interimsbetrieb noch für eine mittel- bis langfristige Nachfolgenutzung. Es ist also höchste Zeit die Planungen, zu konkretisieren.

Eine solch besondere Lage sollte mit besonderem Fingerspitzengefühl beplant werden, weshalb wir das weitere Vorgehen durchaus auch als politische und gestalterische Frage sehen. Wir als SPD-Stadtratsfraktion sehen für den Ort in erster Linie ein Primat für Bildung, Betreuung und Kreativwirtschaft bzw. Kultur. Die Interimslösung für das zu sanierende Nachbarschaftshaus Gostenhof sollte hier ebenso Platz finden. Wichtig ist uns zudem, dass das Gelände für den Stadtteil geöffnet wird und durch eine gute Durchwegung die Erschließung der benachbarten Grünanlage für Fußgänger*innen verbessert wird.

Eine Privatisierung des Geländes ist für uns als SPD keine Option. Wir erkennen jedoch an, dass die Finanzierung der Projektentwicklung für die Stadt Nürnberg momentan eine besondere Herausforderung ist. Aus diesem Grund sollen, neben der eigenständigen Finanzierung, auch weitere Modelle, wie die Möglichkeit zur Konzeptausschreibung, geprüft werden.

Aus diesem Grund stellt die SPD-Stadtratsfraktion im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung erarbeitet ein überarbeitetes und verfeinertes Nutzungskonzept für das Areal der Alten Feuerwache in der Reutersbrunnenstraße. Dabei werden folgende Punkte priorisiert:
    a. Vorrang von Schule und KiTa-Angebot, welche für den Nürnberger Westen dringend gebraucht werden.
    b. Klares Bekenntnis zur Interimslösung des Nachbarschaftshauses Gostenhof an diesem Ort .
    c. Platz für Kreativwirtschaft und Kultur.

  2. Die Verwaltung prüft inwiefern das Projekt auch in Zusammenarbeit mit Dritten entwickelt werden könnte. Insbesondere wird die Möglichkeit der Konzeptausschreibung auf Grundlage des in Punkt 1 anzufertigenden Konzeptes geprüft. Die reine Vermarktung der Fläche wird auch bei negativem Ausgang der Prüfung ausgeschlossen. Eine Entwicklung des Areals über Erbbaurecht ist hingegen eine denkbare Option.

  3. Für die Übergangszeit wird ein Zwischennutzungskonzept erarbeitet. Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, ob und welche Restriktionen es dafür (z.B. über die Bauleitplanung) gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antragsteller

Thorsten Brehm
Fraktionsvorsitzender

 

und

 

Yasemin Yilmaz
Stadträtin