Zuschüsse für städtische Projekte im Bundesprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen"
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Rahmen des COVID-19-Konjunkturpakets hat die Bundesregierung über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ mit einem Volumen von 150 Millionen Euro aufgelegt. Mit diesem Förderprogramm sollen zwischen 2020 und 2023 soziale Einrichtungen sowie deren kommunale und sonstige Träger bei Maßnahmen unterstützt werden, sich gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen sowie die Bedingungen für die Arbeit und Betreuung in sozialen Einrichtungen zu verbessern. Dadurch sollen die besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen, wie Pflegebedürftige oder chronisch Kranke, Kinder und Jugendliche oder ältere Menschen, besser geschützt werden.
Als Maßnahmen können u.a. Fassadenbegrünung, die Beschattung von Räumen und Außenflächen, Wasserspielplätze, passive Raumkühlung, Trinkwasserbrunnen, Speicherung von Regenwasser, Entsiegelung von Flächen uvm. gefördert werden. Viele solcher, aus unserer Sicht wichtigen, Maßnahmen sind auch bei städtischen Gebäuden geplant oder stehen an. Für die sozialen Einrichtungen und die sozialen Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg, bestehen deshalb im Rahmen des genannten Förderprogrammes eine Vielzahl an Möglichkeiten, die aus unserer Sicht im angesprochenen Bundesprogramm förderwürdig sind und sich auch in den bereits 2018 von der SPD-Stadtratsfraktion geforderten Hitzeaktionsplan einfügen würden (vgl. Antrag vom 16.08.2018). Von einer entsprechenden finanziellen Unterstützung durch den Bund würden die soziale Infrastruktur der Stadt sowie die Nürnbergerinnen und Nürnberger nachhaltig profitieren. Zudem könnten damit trotz der absehbar schwierigen Haushaltsentwicklung wichtige Projekte an und in sozialen Einrichtungen in Zeiten des Klimawandels realisiert werden.
Aus diesem Grund stellen wir im zuständigen Ausschuss den folgenden
Antrag:
Die Verwaltung prüft welche städtischen Maßnahmen durch das genannte Programm förderwürdig sind und beantragt für diese Projekte Fördermittel aus dem genannten Bundesprogramm. Bei der zugehörigen Projektprüfung gilt es zu beachten, dass für Anträge, die bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden, erhöhte Förderquoten gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Antragstellerin
Diana Liberova
Stadträtin