Erhaltungssatzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum und Grün
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
eine der zentralen Herausforderungen für die Stadtpolitik ist es, dass Wohnen in Nürnberg bezahlbar bleibt. Dabei spielen die wbg und die Genossenschaften eine wichtige Rolle. Aber auch private Investoren stehen in der Verantwortung. Der Stadtrat hat deshalb auf Initiative der SPD beschlossen, dass bereits ab 30 Wohneinheiten 30 Prozent im geförderten Wohnungsbau errichtet werden müssen.
Diese Regelung kommt allerdings nur zum Tragen, wenn sie in einem Bebauungsplan verankert werden kann. Dort wo Vorhaben über § 34 des Baugesetzbuches („Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“) realisiert werden, greift diese Regelung leider nicht. Diese Lücke muss durch weitere städtebauliche Instrumente geschlossen werden.
Die SPD-Stadtratsfraktion schlägt deshalb den Erlass von Erhaltungssatzungen für geeignete Teilräume innerhalb des Rings und im Stadtwesten vor, für die kein Bebauungsplan vorliegt. Erhaltungssatzungen als „Milieuschutzsatzungen“ können Luxussanierungen unterbinden und die Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen steuern. Zudem steht der Stadt in bestimmten Fällen ein Verkaufsrecht zu, von dem sie entweder Gebrauch macht oder zur dessen Abwendung sie entsprechende Vorschriften für den geförderten Wohnungsbau, öffentliche Grünflächen oder andere Aspekte des Baulandbeschlusses macht.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung erarbeitet einheitlicher Kriterien für den Erlass von Erhaltungssatzungen nach §172 des Baugesetzbuches und bereitet solche Satzungen vor, um auch außerhalb von Bebauungsplänen eine 30-Prozent-Quote für den geförderten Wohnungsbau, öffentliche Grünflächen oder andere Aspekte des Baulandbeschlusses sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Antragsteller
Thorsten Brehm
Fraktionsvorsitzender