Hotellerie und Gastronomie weiterhin unterstützen: Außengastronomie im Winter und Fortsetzung der Gebührenfreiheit für Sondernutzungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Corona-Pandemie trifft die Betriebe der Hotellerie und Gastronomie weiterhin hart. In den Sommermonaten konnten durch großzügige Ausdehnungen der Außengastronomie und erfolgreiche Neuansätze wie die temporäre Nutzung von Parkplatzflächen für Gastronomiebetriebe die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der geltenden Abstandsregeln wenigstens teilweise kompensiert werden. Auch der Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2020 hat den Betrieben geholfen.

Die Betriebe stehen jedoch weiterhin vor einer schwierigen Situation. Manche Betriebsformen unterliegen nach wie vor einer weitgehenden Schließung, weil sie auf das Zusammensein auf engem Raum ausgerichtet sind oder sie nicht die Möglichkeit zur Bedienung an festen Tischen haben. Dies betrifft insbesondere Bars, Clubs und Diskotheken. Für diese Betriebe ist die Außengastronomie die einzige Betätigungsmöglichkeit.

Auch die Speiselokale stehen vor einer ungewissen Zukunft. Zwar haben die Gäste die Außenbewirtung in den Sommermonaten gerne genutzt. Die Hygienekonzepte der Betriebe sind mittlerweile eingeübt. Doch es ist offen, ob die Gäste in den Wintermonaten in gleicher Weise die Innengastronomie nutzen werden oder ob sie – auch angesichts der Erkältungszeit – von Besuchen in geschlossenen Räumen von Gaststätten absehen werden. Selbst wenn die Nachfrage hoch bleibt, ist für viele Gastronomen die Reduzierung der Kapazitäten im Innenbereich ein Problem.

Aus diesem Grund sollte abweichend von der bisherigen Praxis eine Außengastronomie auch in den Wintermonaten zugelassen werden. Hierfür sind die notwendigen Rahmenbedingungen zu klären, einschließlich einer etwaigen temporären Wiederzulassung von Heizpilzen oder anderen Beheizungsmöglichkeiten im Freien und einschließlich weniger grundlegender Gestaltungsvorgaben (z.B. Vermeidung von Zeltbauten).

Daneben sollte die Unterstützung der Betriebe durch den Verzicht auf Sondernutzungsgebühren auf den Winter sowie vorerst das 1. Halbjahr 2021 ausgedehnt werden.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung in den zuständigen Ausschüssen folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur kurzfristigen Genehmigung und Ausgestaltung von Sondernutzungen für die Außengastronomie in den Wintermonaten.
  2. Auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie wird auch in den Wintermonaten und vorerst im 1. Halbjahr 2021 verzichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Antragsteller

Dr. Ulrich Blaschke
wirtschaftspolitischer Sprecher