Konsequent gegen geschlechtsspezifische Gewalt: Erarbeitung eines kommunalen Aktionsplans

Gemeinsamer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und Die Guten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit Februar 2018 ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ in Kraft getreten. Mit der Ratifizierung der sog. Istan-bul Konvention (IK) verpflichtet sich Deutschland, auf allen staatlichen Ebenen mit umfassenden koordinierten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass geschlechtsspezifische, häusliche und sexualisierte Gewalt bekämpft, Betroffene Zuflucht, Schutz und Unterstützung erhalten und Gewalt nachhaltig verhindert wird.

Die Istanbul Konvention stellt klare Anforderungen an Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von Frauen („Gleichstellung ist Gewaltschutz“) und benennt die ganze Bandbreite geschlechtsspezifi-scher und häuslicher Gewalt. Ihre umfassenden Handlungsleitlinien greifen langjährige Forderun-gen der Frauenhäuser, Notrufe, Frauenberatungsstellen und anderer Unterstützungseinrichtungen auf – ein Meilenstein für die Opfer dieser Gewalt, insbesondere gewaltbetroffene Frauen, Mädchen und Jungen.

Auch der Deutsche Städtetag begrüßt die „Istanbul Konvention“ und sieht die Notwendigkeit, dass neben der Bundes- und Länderebene auch in den Kommunen Anstrengungen unternommen werden, um geschlechtsspezifische Gewalt präventiv und repressiv zu bekämpfen. Derzeit werden die Kommunen diesbezüglich nach Konzepten abgefragt. Wir halten die Erstellung eines kommunalen Aktionsplans auch für Nürnberg für dringend erforderlich, um die vielfältigen Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen (Stalking, sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung/Übergriffe am Arbeitsplatz, Digitale Gewalt etc.) sowie häusliche Gewalt effektiv zu bekämpfen.

Nürnberg hat bereits seit längerem ein gut ausgebautes Netz an Unterstützungseinrichtungen, die intern, aber auch mit Bereichen der kommunalen Verwaltung zusammenarbeiten, wie z.B. der sog. Runde Tisch gegen häusliche und sexualisierte Gewalt oder aktuell die Arbeitsgruppe „Nürnberger Handlungsleitfaden Häusliche Gewalt und Elternschaft“, in der alle Akteur*innen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt konstruktiv zusammenarbeiten. Dies gilt es zu vertiefen und auszubauen.

Die SPD-Stadtratsfraktion und Die Guten stellen daher zur Behandlung im Stadtrat folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung entwickelt referatsübergreifend Leitlinien für einen kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul Konvention. Sie bearbeitet dabei vor allem die Themen: Zufluchts- und Beratungsmöglichkeiten für Frauen mit Behinderungen, Frauen mit jugendlichen Söhnen und Frauen mit Suchtproblematik, die Situation geflüchteter Frauen; ambulante Beratungsangebote für Kinder als Zeug*innen häuslicher Gewalt; Fragen der Sicherheit und der Bedarfe bei Umgangs- und Sorgerechtsregelungen; Implementierung der vertraulichen Spurensicherung; Ausbau des Zeug*innenschutzes; niedrigschwelliger Zugang zu bedarfsgerechter Unterstützung unabhängig von Herkunft, Geschlechteridentität und sexueller Orientierung; Präventionsangebote; opferorientierte Täterarbeit; Schulungsangebote für alle in Frage kommenden Berufsgruppen; Erfordernis von Gefährdungsanalysen und Gewaltschutzkonzepten; Ausbau der Kooperationsstrukturen; Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Medien u.v.a.m. • Sie bezieht dabei die Kompetenzen der örtlichen Einrichtungen aus dem Frauenunterstüt-zungssystem, den runden Tisch der Frauenbeauftragten sowie diesbezügliche Beratungs-stellen und Arbeitskreise mit in den Entwicklungsprozess ein.
  • Um das Thema öffentlichkeitswirksam anzugehen, ist beispielsweise eine Kickoff-Veranstaltung wünschenswert.
  • Die Ergebnisse sollen in den Gleichstellungsaktionsplan (EU-Charta) einfließen
  • Da nicht alle zukünftigen Umsetzungen kostenneutral sein werden fordert die Stadt entspre-chende Bundes- und Landesmittel ein.
  • Die Verwaltung überprüft bei all ihren Maßnahmen konsequent die Diversity-Relevanz und achtet auf gendersensible Sprache
  • Die Arbeitgeberin Stadt Nürnberg nimmt Weiterbildungen zum Erkennen geschlechtsspezi-fischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt sowie das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verbindlich in ihr Fortbildungsangebot auf und legt ihre „Workplace-Policy“ nach den Kriterien der Istanbul Konvention neu auf.
  • Die Stadt Nürnberg bekennt sich als Stadt des Friedens und der Menschenrechte in ihrem Leitbild konsequent zu Gleichstellung und Gewaltschutz.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antragstellerin

Gabriele Penzkofer-Röhrl
frauenpolitische Sprecherin