SPD will geförderten Wohnungsbau weiter vorantreiben

Erhaltungssatzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum und Grün

Eine der zentralen Herausforderungen für die Stadtpolitik ist es, dass Wohnen in Nürnberg bezahlbar bleibt. „Wir haben in den letzten Jahren dafür gekämpft, dass viele neue Wohnungen entstehen und auch private Investoren beim geförderten Wohnungsbau in die Pflicht genommen werden“, erinnert Fraktionschef Thorsten Brehm.
„Im Rahmen des Baulandbeschlusses wurde auf Druck der SPD dafür gesorgt, dass bei neuen Bebauungsplänen schon ab 30 Wohneinheiten 30 Prozent im geförderten Wohnungsbau und ausreichend Grünflächen realisiert werden müssen.“
 
Diese Regelung kommt allerdings nur zum Tragen, wenn sie in einem Bebauungsplan verankert werden kann. Dort wo Vorhaben über den sog. § 34 des Baugesetzbuches („Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“) realisiert werden, greift diese Regelung leider nicht. „Diese Lücke muss durch weitere städtebauliche Instrumente geschlossen werden“, fordert Brehm.
 
Die SPD-Stadtratsfraktion schlägt deshalb den Erlass von Erhaltungssatzungen für geeignete Teilräume innerhalb des Rings und im Stadtwesten vor, für die kein Bebauungsplan vorliegt. „Erhaltungssatzungen als „Milieuschutzsatzungen“ können Luxussanierungen unterbinden und die Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen steuern“, so Fabian Meissner, der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion. „Zudem steht der Stadt dann in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht zu, von dem sie entweder Gebrauch macht oder zu dessen Abwendung sie entsprechende Vorschriften
für den geförderten Wohnungsbau, öffentliche Grünflächen oder andere Aspekte des Baulandbeschlusses macht.“
 
Die SPD-Stadträte fordern nun in einem Antrag die Verwaltung auf einheitliche Kriterien für den Erlass von Erhaltungssatzungen zu erarbeiten, um auch außerhalb von Bebauungsplänen eine 30-Prozent-Quote für den geförderten Wohnungsbau, öffentliche Grünflächen oder andere Aspekte des Baulandbeschlusses sicherzustellen.