Private Ladeinfrastruktur der E-Mobilität

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Mai 2020 wurden in Bundesrat und Bundestag zwei Gesetze in erster Lesung verhandelt, die für die private Ladeinfrastruktur der E-Mobilität von großer Bedeutung sind. Das „Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz“ (WE-MoG) schafft einen neuen Anspruch von Wohnungseigentümer*innen und Mieter*innen, auf eigene Kosten eine Lademöglichkeit einrichten zu können.

Bisher war ein einstimmiger Beschluss der Eigentümergemeinschaft notwendig. Der Einbau von Ladepunkten scheiterte in der Praxis daher oft am Veto einiger oder weniger Parteien bzw. des Vermieters. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) setzt Vorgaben aus der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie in nationales Recht um. Neue Gebäude müssen nun unter bestimmten Bedingungen eine Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität bereitstellen.

Die SPD Fraktion begrüßt, dass mit diesen Gesetzen die private Ladeinfrastruktur vorangebracht wird. Bei der konkreten Ausgestaltung im weiteren Verfahren muss darauf geachtet werden, so viele Hürden wie möglich abzubauen. Ein großer Anteil der Ladevorgänge wird künftig entweder zu Hause oder am Arbeitsplatz stattfinden. Die private Ladeinfrastruktur stellt daher einen wichtigen Baustein für den Erfolg der Elektromobilität dar.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Im Rahmen dieser beschlossenen Gesetze sollen künftig private Ladeinfrastrukturen leichter ermöglicht werden. Die Verwaltung berichtet über die beschlossenen Gesetze zur Ladeinfrastruktur der Bundesregierung und ebenso über die Möglichkeiten der Stadt Nürnberg, weitere öffentliche Ladesäulen in Nürnberg zu errichten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Antragsteller

Harald Dix
Stadtrat