Stationäre Blitzer: Neue Spielräume für die KVÜ nutzen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Bayerische Innenministerium hat mit Wirkung zum 1. Mai 2020 die Maßgaben für den Einsatz stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen durch kommunale Verkehrsüberwachungs-dienste der Gemeinden, der Zweckverbände und gemeinsamen Kommunalunternehmen weitgehend flexibilisiert. Für den Einsatz stationärer Anlagen ist keine Genehmigung durch das Innenministerium mehr notwendig, eine Anzeige gegenüber der zuständigen Regierung genügt.

Dies begrüßt die SPD-Stadtratsfraktion ausdrücklich und fordert die Stadtverwaltung auf, vom neuen Spielraum im Sinne der Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung Gebrauch zu machen.
Die neuen ministeriellen Maßgaben stellen kommunalen Verkehrsüberwachungsdiensten ein umfassendes Handlungsinstrumentarium, bestehend aus mobiler, teilstationärer und stationärer Geschwindigkeitsüberwachung zur Verfügung.
Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen kommen nach der Neuregelung nicht mehr nur an nachgewiesenen Raser-Hotspots in Frage, sondern auch in Straßen und Straßenabschnitten, an denen Anwohner durch Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Lärm und Abgasen geschützt werden müssen.

Vor dem Hintergrund dieser neuen ministeriellen Maßgaben stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Stadtverwaltung prüft in Zusammenarbeit mit der Polizei, wo es regelmäßige, teils erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen im Stadtgebiet gibt und schlägt anschließend daraus resultierend, erforderliche Standorte für mögliche stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen vor, die die Stadt im Sinne von mehr Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung realisieren soll.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Antragsteller

Nasser Ahmed
verkehrspolitischer Sprecher