Rahmenbedingungen für Mülldetektive schaffen

  • von  Thorsten Brehm
    27.01.2020
  • Anträge
  • Status: offen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 
auch im Jahr 2019 hat die illegale Müllentsorgung im öffentlichen Raum leider neue Höchstwerte angenommen. Plötzlich steht ein Kühlschrank am Glascontainer, der alte Kleiderschrank daneben und es entwickelt sich an manchen Stellen in der Stadt in Windeseile eine wilde Müllkippe. 724 Tonnen wilder Müll an Glascontainern im Jahr 2019, was eine erneute Zunahme zum Vorjahr von rund 14% bedeutet, erzeugen einen immensen Aufwand für den Nürnberger Abfallentsorgungsbetrieb ASN.  24.000-mal rückten die Sonderreinigungsteams 2019 zur Reining von Flächen nur rund um die Glascontainer aus. Dazu kommen noch die wilden Ablagerungen in Grünanlagen und Waldflächen, die letztlich der SÖR reinigen muss.
 
Hierbei handelt es sich nicht nur um teils optisch schlimme Zustände, sondern auch um einen erheblichen finanziellen Aufwand für die Stadt Nürnberg und demnach für die ganze Bürgerschaft. Durch das Service-Telefon und zukünftig auch durch die MängelApp werden die Ablagerungen in der Regel schnell gemeldet und dann auch entsorgt, aber der/die Verursacher/in bleibt leider ungeschoren. Da dies kein Nürnberger Phänomen ist, sondern mehr oder weniger alle Städte gleichermaßen trifft, haben sich immer mehr Städte in Deutschland für die Einführung von sogenannten Mülldetektiven entschieden. Diese haben die Aufgabe bei wildem Müll nach Hinweisen zum möglichen Verursacher zu suchen. Sollte was gefunden werden, wird nicht nur die Kostenerstattung der Entsorgung verlangt, sondern es ist darüber hinaus ein saftiges Bußgeld fällig. In den Städten Berlin, Mannheim, Dortmund oder Krefeld hat man hier durchaus gute Erfolge vorzuweisen. Gemäß der Rechtsprechung ist bei uns eine Verfolgung angeblich nur möglich, wenn der Verursacher auf frischer Tat erwischt wird.    
 
Wir halten die Einführung von solchen Mülldetektiven im Interesse der Bürgerschaft auch für Nürnberg für interessant und prüfenswert. Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher im zuständigen Ausschuss folgenden  
                                                                      Antrag  
 

  1. Die Verwaltung führt zeitnah ein Fachgespräch durch, wo Kommunen, die einen solchen Dienst eingeführt haben, über ihre Erfahrungen berichten.
  2. Bei diesem Fachgespräch sollten auch Verwaltungsjuristen dabei sein, damit die gesetzliche Seite mit angesprochen bzw. geklärt werden kann.
  3. Ziel sollte sein, aus einem solchen Fachgespräch eine Initiative ggf. über den Bayerischen Städtetag zu entwickeln, der letztlich auch in Bayern die Rahmenbedingungen zur Einführung von einem solchen Dienst mit allen rechtlichen Folgen möglich macht.  

 
 

Ihr Antragssteller

Thosten Brehm