Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur für die Elektromobilität

SPD möchte die Ladesäuleninfrastruktur in Nürnberg ausbauen.

  • von  Harald Dix
    17.01.2020
  • Anträge
  • Status: offen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 
der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur ist Grundvoraussetzung für die Akzeptanz und die Zunahme der Elektromobilität. Die Bundesregierung hat das Ziel, dass die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur weiter ausgebaut wird und in Deutschland bis 2030 insgesamt 1 Millionen Ladepunkte zur Verfügung stehen. 50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte sollen in den nächsten zwei Jahren errichtet werden. Das enthält unter anderem der Masterplan Infrastruktur.
 
Konkret geht es um gezielte Förderungen, verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen und eine aktive Koordination zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Industrie. Dazu enthält der Plan einige wichtige Kernpunkte. Dazu zählen:

  • Der Aufbau der Ladeinfrastruktur ist ein wesentlicher Teil der Maßnahmen aus dem im Oktober beschlossenen Klimaschutzprogramm 2030.
  • In den nächsten zwei Jahren sollen 50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet werden. Die Automobilwirtschaft wird bis 2022 15.000 öffentliche Ladepunkte beisteuern.
  • Zusätzlich zum beschleunigten Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur werden 2020 erstmals 50 Millionen Euro für private Lademöglichkeiten zur Verfügung stehen.
  • Um Elektromobilität attraktiver zu machen, werden verstärkt Ladepunkte an Kundenparkplätzen gefördert. Ein Aufruf dazu wird im Frühjahr 2020 starten.

 
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
 
Die Verwaltung berichtet über den Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung und ebenso über die Möglichkeiten der Stadt Nürnberg, über die Förderung weitere öffentliche Ladesäulen in Nürnberg zu errichten.
 
Der Hochlauf der Elektromobilität verändert die Anforderungen an die Verteilnetze, insbesondere, wenn Spitzen durch gleichzeitiges Laden entstehen. Die Verwaltung berichtet ebenso, ggf. mit der N-ERGIE, ob das Verteilernetz die anvisierte Zahl der E-Fahrzeuge auch qualitativ hochwertig versorgen kann.

Ihr Antragssteller

Harald Dix