Neue Fördermittel für die Sanierung von U-Bahnhöfen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 
derzeit dürfen die Fördermittel des Bundes für den ÖPNV (GVFG-Mittel) ausschließlich für den Neu- und Ausbau verwendet werden. Wie kürzlich zu lesen war, hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Mittel künftig auch für Sanierungsprojekte zur Verfügung stehen. Das bedeutet konkret, dass Verkehrsunternehmen, Städte und Kommunen z.B. U-Bahnhöfe modernisieren, Treppenaufgänge renovieren, sanieren oder Tunnel ausbessern können. Zusätzlich wird auch die Grunderneuerung – eine sogenannte Bestandssanierung, bestehender Anlagen förderfähig. Gerade für Nürnberg wäre dies eine erfreuliche Neuerung – stehen in den nächsten Jahren doch zahlreiche U-Bahnhofssanierungen an, die bisher die Stadt alleine schultern muss.  
 
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
 
Die Verwaltung berichtet über die Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und über die zu erwartenden Auswirkungen für Nürnberg.  
 

Ihr Antragssteller

Thorsten Brehm