Anpassung der Richtwerte für Mieten

Thorsten Brehm fordert Anpassung der Miet-Richtwerte für Empfänger der Grundsicherung

  • von  Thorsten Brehm
    27.11.2019
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Die Stadt übernimmt für Bedürftige und Empfänger der Grundsicherung (im SGB II und SGB XII) die Kosten der Unterkunft. Der Stadtrat hat die entsprechenden Richtwerte immer wieder und zuletzt mit Wirkung zum 1. Januar 2018 angepasst. Dieser Richtwert beträgt beispielsweise für einen Einpersonenhaushalt 397 Euro, kann in begründeten Ausnahmefällen aber auch überschritten werden.

Aufgrund des weiterhin angespannten Wohnungsmarkts bleibt es für Suchende schwierig, eine Wohnung im entsprechenden Preissegment zu finden. Vor diesem Hintergrund hält es SPD-Stadtrat und Oberbürgermeisterkandidat Thorsten Brehm für geboten, die Richtwerte anzupassen und den auch im Mietenspiegel nachvollziehbaren Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Insofern beantragt Brehm im Namen der SPD-Stadtratsfraktion eine Aktualisierung der Miet-Richtwerte. Die Berechnungen hierfür soll die Stadtverwaltung auf Basis des derzeitigen Mietenspiegels vornehmen und auch den Ermessensspielraum für Überschreitungen darlegen.