Richtwerte für Mieten bei Empfängern der Grundsicherung

SPD möchte die Richtwerte für Mieten bei Grundsicherungsempfängern aktualisieren.

  • von  Thorsten Brehm
    06.11.2019
  • Anträge

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadt übernimmt für Bedürftige und Empfänger der Grundsicherung (im SGB II und SGB XII) die Kosten der Unterkunft. Der Stadtrat hat die entsprechenden Richtwerte immer wieder und zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2018 angepasst. Dieser Richtwert beträgt beispielsweise für einen 1-Personen-Haushalt 397 Euro, kann in begründeten Ausnahmefällen aber auch überschritten werden.

Aufgrund des weiterhin angespannten Wohnungsmarkts bleibt es für Suchende schwierig, eine Wohnung im entsprechenden Preissegment zu finden. Es erscheint daher zielführend die Richtwerte anzupassen und den auch im Mietenspiegel nachvollziehbaren Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

                                                                 Antrag:

Die Verwaltung aktualisiert auf Basis des derzeitigen Mietenspiegels die Berechnungen für die Richtwerte und legt den Ermessensspielraum für Überschreitungen dar.

Ihr Antragssteller

Thorsten Brehm