Aufenthaltsgesetz: Schulische und berufliche Erstabschlüsse statusunabhängig ermöglichen

Gemeinsamer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und Bündnis 90/Die Grünen

Serh geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit den neuen rechtlichen Regelungen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wurden die Möglichkei-ten für Jugendliche in schulischer oder dualer Erstausbildung ein zum Absolvieren dieser Ausbil-dungen nötiges Aufenthaltsrecht zu erlangen erleichtert.

Gleichwohl gilt dies nicht für alle Fälle, z. B. wenn jemand aus einem sicheren Drittstaat kommt oder sich im sog. Dublin-Verfahren befindet. Das ist höchst unbefriedigend, denn das Argument, eine hier in Deutschland erworbene Berufliche oder schulische Ausbildung würde nach einer Rückkehr ins Herkunftsland für die Menschen in jedem Fall von Nutzen sein, gilt unabhängig von dem Status des Herkunftslandes und vom jeweiligen Asylverfahrensstatus der Betroffenen. Aus Sicht der Ausbildungsbetriebe ist dies ohnehin nicht nachvollziehbar und irrelevant.

Zudem wäre damit die Erleichterung verbunden, dass für eine nicht unerhebliche Zahl von Men-schen, die durch die derzeitigen rechtlichen Regelungen quasi zum Nichtstun gezwungen werden, eine sinnvolle Beschäftigung ermöglicht würde.

Die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Stadt Nürnberg wendet sich mit folgendem Anliegen an die zuständigen Behörden in Bund und Land und initiiert ggf. eine Städtetagsinitiative dazu:

Der Nürnberger Stadtrat appelliert an den Bund, eine klare gesetzliche Grundlage zu schaffen, Kindern und Jugendlichen, die sich bereits in einer schulischen oder betrieblichen Erstausbildung befinden, in jedem Fall einen Abschluss der Ausbildung durch ein ggf. auch befristetes Bleiberecht zu ermöglichen; dies soll auch gelten, wenn ein Asylverfahren noch nicht bzw. negativ beendet wurde. Hierzu sollen die Vorschriften der (z.T. neuen) §§ 60a Abs. 6, 60 c AufenthG (Ausbil-dungsduldung) nochmals angepasst und auch auf Schulbesuche (2 Jahre bis zu entsprechenden Schulabschlüssen) und Personen im sog. Dublin-Verfahren bzw. auf Personen aus sicheren Her-kunftsstaaten erweitert werden.

Der Nürnberger Stadtrat appelliert zudem an den Freistaat Bayern, diese Regelungen durch großzügige Umsetzungsvorschriften zu flankieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antragstellerin

Diana Liberova
integrationspolitische Sprecherin