Rathaus-SPD unterstützt Gesetzesentwurf zur Basisförderung von Radio Z und anderen Bürgerradios

Die Förderung von Bürgerradios soll deutlicher im Bayerischen Mediengesetz verankert werden.

Kürzlich haben die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen einen gemeinsamen Antrag eingebracht, um den Bürgerradios in Nürnberg (Radio Z) und München (Radio Lora) Planungssicherheit für die Zukunft zu geben. Das Anliegen der Bürgerradiosender ist es, als eigenständiger Sektor neben den öffentlich-rechtlichen und privaten Angeboten anerkannt zu werden. Im Moment gelten die Sender als privat-kommerziell und erhalten deswegen auch keine Basisförderung von der Bayerischen Landesmedienzentrale. Die Rathaus-SPD unterstützt das Anliegen, die Förderung von Bürgerradios wieder deutlicher als bisher im Bayerischen Mediengesetz zu verankern. Im Herbst soll über den Antrag in zweiter Lesung beraten werden.

OB-Kandidat und Stadtrat Thorsten Brehm erklärt dazu: „Bei Radio Z arbeiten über 200 Menschen ehrenamtlich. Sie sorgen mit selbstgestalteten Programmbeiträgen für ein innovatives, kreatives und vielfältiges regionales Angebot, welches die Medienlandschaft um einen wertvollen zivilgesellschaftlichen Baustein ergänzt. Inklusion, Integration und gendergerechtes und generationenübergreifendes Arbeiten sind große Anliegen von Radio Z. Bürgermedien (community media) wie Radio Z ergänzen die öffentlich-rechtlichen sowie die kommerziellen Medien und können auch angesichts der zunehmenden Konzentration im Medienbereich und der Ausdünnungen bei den lokalen Medien einen Beitrag zur regionalen Berichterstattung und zum öffentlichen Diskurs leisten. Erst 2016 wurden Radio Z und der Münchner Sender Radio Lora gemeinsam für ihre Arbeit mit dem Bürgerpreis des Bayerischen Landtags ausgezeichnet. Nun brauchen sie neben der ideellen auch eine finanzielle Förderung. Hier sollte man den schönen Worten auch Taten folgen lassen.“

Zum Hintergrund: Seit der Änderung des Bayerischen Mediengesetzes 2012 ist die bis dahin vorgesehene Struktur- und Technikförderung insbesondere für gemeinnützige Rundfunkanbieter nicht mehr im Aufgabenkatalog der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) verankert. Stattdessen wurde eine Programmförderungsregelung aufgenommen, die aber auch kommerzielle Anbieter erhalten können, was dazu führte, dass die Ressourcen für die Bürgerradios in München (Radio Lora) und Nürnberg (Radio Z) zunehmend schwanden.