Umgang mit Künstlernachlässen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im letzten Jahr hat sich ein Symposium in München mit dem Thema „Vor- und Nachlässe von Künstlerinnen und Künstlern als besonderer Teil des kulturellen Erbes“ beschäftigt. Ebenfalls im letzten Jahr gab es auch einen entsprechenden Antrag der SPD im Bayerischen Landtag, Nachlässe von Kunstschaffenden als Teil des kulturellen Erbes zu schützen und zu bewahren. Der Berufsverband Bildender Künstler griff die Forderung wieder auf, um das Thema im gesellschaftlichen Bewusstsein erneut zu verankern.
Völlig unbestritten ist, dass es einen wachsenden Bedarf bei der Frage des Umgangs mit solchen Künstlernachlässen gibt. Auch wenn es ein bundes- und landesweites Thema ist, betrifft es ebenso die regionale Kunst, denn auch deren Geschichte gilt es zu bewahren.
Aus Sicht der SPD-Fraktion sollte das Thema Künstlernachlässe auch in der Stadt Nürnberg thematisiert werden.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im zuständigen Kulturausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über ihre bisherigen Erfahrungen und Überlegungen zum Thema Vor- und Nachlässe von Künstler*innen. Sie geht dabei insbesondere auf folgende Fragen ein:

  • An welchen Orten – staatlich, städtisch oder frei – werden derzeit in Nürnberg Künstlernachlässe aufgenommen und betreut?
  • Was wird derzeit in Nürnberg getan, wenn es um die Beratung von Künstlern und ihren Nachfahren geht, z.B. Nachlässe zu sondieren oder ein Kernkonvolut zu erstellen?
  • Wer übernimmt in Nürnberg die Aufgabe, Kunstschaffende und ihre Nachkommen in juristischen Fragen, Fragen zum Urheberrecht, bei der Bearbeitung von Werkverzeichnissen, über die Lagerung der Werke zu beraten und welche Verantwortung trägt der Staat und die Stadt, um hierfür Depots zur Verfügung zu stellen?
  • Gibt es Förderprogramme des Landes, um Institutionen, Museen, Galerien als potenzielle Dienstleister in diesem Bereich zu unterstützen?
  • Welche Erfahrungen machen andere Städte und welche Verantwortung tragen nach Einschätzung der Verwaltung die Künstler selbst?
  • Wie wird entschieden, ob eine Relevanz für eine (städtische) Archivierung des Kulturguts besteht? Gibt es ein entsprechendes Gremium bzw. welche Ansätze wären hierbei praktikabel?

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antragstellerin

Ruth Zadek
Kulturpolitische Sprecherin