SPD erneuert Forderung nach Einführung einer Zweckentfremdungssatzung

Urteil zu Airbnb in München

Nachdem das Verwaltungsgericht München heute entschieden hat, dass Airbnb der Stadt München Daten über seine Nutzer zur Verfügung stellen muss, sieht die Fraktionsvorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion Anja Prölß-Kammerer Rückenwind für die SPD-Forderung nach einer Zweckentfremdungssatzung für die Stadt Nürnberg. „Wir wollen das Thema temporäre Vermietungen, sei es als Ferienwohnungen, als vorübergehendes Domizil für Monteure, oder auch für Wochenends-„Partygesellschaften“ endlich angegangen sehen“, so Prölß-Kammerer. „Denn damit wird dringend benötigter Wohnraum im Bestand für dauerhafte Mietverhältnisse entzogen. Außerdem haben diese temporären Vermietungen auch Auswirkungen auf die Nachbarschaft, die sich zu Recht beschwert, wenn quasi täglich jemand anderes ein und aus geht. Auch wenn die von der Verwaltung geschätzten 600 bis 1000 Wohnungen, die über Airbnb und Co. derzeit in Nürnberg dauerhaft zur Vermietung angeboten werden, vielleicht gemessen an der Gesamtzahl von Wohnungen nicht sonderlich dramatisch erscheinen: Wenn man sieht, wie sehr bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne um jede Möglichkeit der Verdichtung gerungen wird und wie teuer der Neubau ist, sollten wir diese Möglichkeit Wohnraum im tendenziell günstigeren Bestand zurückzugewinnen auf jeden Fall nutzen. Zumal Bürgerinnen und Bürger immer wieder darauf hinweisen, dass es wohl um noch viel mehr Fälle geht.“

Der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Fabian Meissner, ergänzt: „Das Münchner Urteil macht es wesentlich einfacher für die Verwaltung, solchen Fällen auf die Schliche zu kommen - ein weiteres Argument für unsere Forderung, möglichst schnell eine Zweckentfremdungssatzung in Nürnberg auf dem Weg zu bringen, getreu dem Motto: „Wohnungen für ein dauerhaftes Zuhause sichern!“

Es wird höchste Zeit, dass auch in Nürnberg eine Zweckentfremdungssatzung beschlossen wird, um gegen die missbräuchliche Nutzung von Wohnraum wirksam vorgehen zu lassen“, spricht sich auch der planungspolitische Sprecher Gerald Raschke für eine solche Satzung aus.