SPD-Fraktion regt inklusive Arbeitsplätze bei der Stadtverwaltung an

Reform des Bundesteilhabegesetzes schafft neue Möglichkeiten

In diesem Jahr tritt die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft, die unter anderem auch „Leistungen zur Beschäftigung" bzw. ein „Budget für Arbeit" vorsieht. Damit können für Menschen mit Behinderungen, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen können, Arbeitsplätze als Alternativen zu den Werkstätten geschaffen werden. Potenzielle Arbeitgeber erhalten durch das Budget für Arbeit Lohnkostenzuschüsse bis zu 75 % des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts – ggf. sogar dauerhaft.

Dies nimmt die SPD-Stadtratsfraktion zum Anlass, mit einem Antrag die Schaffung ausgelagerter inklusiver Arbeitsplätze vorzuschlagen.

Der Konzern Stadt ist bereits beispielgebend in Bezug auf die Beschäftigung von schwerbehinderten Mitarbeitenden Gerade als Stadt der Menschenrechte stünde es uns gut an, Menschen, die dies wünschen, und dort, wo es möglich ist, Arbeitsplätze außerhalb von Werkstätten anzubieten".

Die Stadtverwaltung sollte die Möglichkeiten im neuen SGB IX ausloten und potenzielle Tätigkeitsfelder eruieren, um Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze im Konzern Stadt anzubieten. Dies sollte in Kooperation mit der noris-inklusion oder mit anderen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen erfolgen. Wir sollten die Chancen, die diese Neuerungen bieten, nutzen – gerne auch zunächst in einem Pilotprojekt.

In einem weiteren Schritt wäre es wünschenswert, wenn darüber hinaus in geeigneten Bereichen auch sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze nach einem mehrmonatigen Praktikum geschaffen werden könnten.