Bericht zur Situation der schwerbehinderten städtischen Mitarbeiter

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

alle zwei Jahre wird dem Stadtrat der Bericht über Anzahl und Situation der schwerbehinderten Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung vorgelegt.

Für den Bericht 2018, der wohl in einer der nächsten Sitzungen des POA behandelt werden wird, stellt die SPD-Stadtratsfraktion folgenden

Antrag:

Wir bitten die Verwaltung in ihrem Bericht auf folgende Fragestellungen einzugehen:

Arbeitsplatzgestaltung:
Welche Möglichkeiten gibt es bei der Arbeitsplatzgestaltung für Schwerbehinderte im gewerblichen Bereich, um ihnen die Weiterbeschäftigung in der bisherigen Tätigkeit zu ermöglichen (z.B. entsprechende Autositze oder ähnliches)? Wie können Arbeitsplätze generell so gestaltet werden, dass sie über individuelle Bedarfe hinaus altersgerecht ausgestattet sind – gibt es hierzu Überlegungen und (finanzierbare) Möglichkeiten?

Weiterbildung und Aufstiegschancen, Auszubildende
Welche Möglichkeiten zur Weiterbildung oder Umschulung werden Schwerbehinderten angeboten, insbesondere wenn sie im Laufe ihres Berufslebens erkranken, um eine Weiterbeschäftigung bei der Stadt Nürnberg zu ermöglichen? Gibt es spezielle Fördermöglichkeiten für schwerbehinderte Mitarbeitende? Wie werden die Ergebnisse des ESF-Projekts zur Potenzialanalyse leistungsgewandelter bzw. schwerbehinderter Mitarbeitender umgesetzt bzw. weiter entwickelt? Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, die Ausbildungsmöglichkeiten für Schwerbehinderte bei der Stadt zu verstärken? Gibt es quantitative Unterschiede bei den Aufstiegen gegenüber nicht- schwerbehinderten Mitarbeitenden? Besteht – soweit dies im Rahmen des öffentlichen Dienstes möglich ist – eine differenziertere Kriteriengewichtung bei ansonsten „im wesentlichen gleicher Eignung“, um die Aufstiegsmöglichkeiten Schwerbehinderter zu erhöhen?

Sensibilisierung der Führungskräfte und Minderleistungsausgleich
Die (Weiter)Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeitender erfordert besondere Sensibilität – wie sind bzw. werden Führungskräfte darauf vorbereitet – ist dies z.B. Bestandteil von Führungskräfteschulungen? Wie kann die Beantragung von Minderleistungsausgleichen für die einzelnen Dienststellen vereinfacht werden?

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antragstellerin

Gabriele Penzkofer-Röhrl
Personalpolitische Sprecherin