Verbesserung der Hebammen- und Geburtshilfe in Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Ministerrat des Freistaates Bayern hat Ende 2017 beschlossen, die Geburtshilfe in Bayern mit einem jährlichen 30-Millionenprogramm dauerhaft zu stärken. Das Programm unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte bei der Sicherstellung der Hebammenhilfen und der stationären Geburtshilfeeinrichtungen. Das Programm besteht aus zwei Säulen, zum einen der Sicherstellung der Hebammenhilfen in allen kreisfreien Städten und Landkreisen sowie der Strukturförderung für Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum.

Die erste Säule ist auch für Nürnberg relevant: Im Wesentlichen sollen alle Landkreise und kreisfreien Städte demnächst rückwirkend zum 1.1.2018 pro neugeborenem Kind bis zu 40 Euro für geeignete Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Hebammenhilfe erhalten. Die inhaltliche Ausgestaltung des Programms liegt bis jetzt in der Verantwortung der Kommunen.

In Nürnberg gehen wir zurzeit von ca. 5.500 Geburten im Jahr aus. In der Summe bedeutet das angekündigte Programm damit 220.000 Euro die zusätzlich zu der einzelfallbezogenen abrechenbaren Hebammenleistung nach dem SGB V zur Verfügung stehen.
Auch in Nürnberg klagen Schwangere, junge Mütter, Hebammen und andere Fachkräfte immer mehr darüber, dass die Nachfrage nach Hebammenleistungen nicht abgearbeitet werden kann und dass Frauen, die eine ambulante Betreuung wünschen, diese aus Kapazitätsgründen nicht erhalten. Betroffen von der Situation sind alle Frauen, insbesondere aber Frauen, die erst kurz in Nürnberg und Umgebung leben oder sich wenig auskennen sowie Frauen aus psychosozial belastenden Kontexten.

Eine bedarfsgerechte Versorgung aller schwangeren Frauen mit ambulanten Hebammenleistungen vor, während und nach der Geburt ist ein zentraler Bestandteil des Rechtsanspruches schwangerer Frauen nach SGB V. Wie überall, herrscht auch in Nürnberg ein Versorgungsengpass. Die Auswirkungen sind sowohl im stationären und ambulanten, als auch in der Kinder- und Jugendhilfe spürbar. Die eingeschränkte Versorgung führt zu Unsicherheit bei betroffenen Müttern, besonders auch bei Frauen in belastenden Lebenssituationen.

Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Gesundheits- und Jugendhilfeausschuss folgenden

Antrag:

Die Gesundheitsverwaltung erarbeitet ein abgestimmtes Konzept zur Verbesserung der kommunalen Hebammenversorgung. Dieses soll die Positionen und Steuerungsanliegen der Jugendhilfeverwaltung und der niedergelassenen Hebammen (Bay. Hebammenverband) darstellen und berücksichtigen. Da Hebammen über die Grenzen Nürnbergs tätig sind, ist evtl. eine Abstimmung mit angrenzenden Gebietskörperschaften (Stadt Fürth, Fürth Land, Nbg. Land) zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antragstellerinnen

Sonja Bauer
sozialpolitische Sprecherin

 

und

 

Anita Wojciechowski
gesundheitspolitische Sprecherin