Trinkwasser-Monitoring

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins. Zugleich kommt es für häusliche Zwecke wie z.B. dem Kochen und der Körperreinigung zum Einsatz. Die Qualität des Trinkwassers muss in Deutschland deshalb hohen Anforderungen genügen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001), in der die EG-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 1998 in nationales Recht umgesetzt worden ist, gibt diese verbindlich vor.
Zu den Grundanforderungen gehört nicht nur, dass das Trinkwasser keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten darf, sondern auch, dass es „rein und genusstauglich“ ist.
Um Trinkwasser bester Qualität bereit zu stellen bedarf es einer ständigen Überwachung durch die Versorgungsunternehmen und zuständigen Gesundheitsämter. Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung berichtet unter Einbezug des Personal- und Kostenaufwands über die aktuelle Situation seit den letzten maßgeblichen Novellierung der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch im Jahr 2011 und 2012.
  2. Sie berichtet ferner, mit welchen Parametern, in welchen Abständen und mit welchen Ergebnissen die vorgeschriebenen Untersuchungen stattfinden und ob alle derzeit analysierbaren anthropogenen Stoffe, die im Trinkwasser vorkommen können, untersucht werden. Hierzu zählen auch chemischen „Mikroschadstoffe“, wie z.B. Arzneimittelrückstände, hormonell wirksame Stoffe, synthetische organische Komplexbildner, Röntgenkontrastmittel, Trialkylphosphate, perfluorierte Tenside, Nitrosamine, Süßstoffe und Korrosionsschutzmittel uvm.
  3. Die Verwaltung berichtet, ob und in welchem Rahmen Trinkwasseranalysen in einer zentralen Datenbank erfasst werden und stellt Vorgehensweisen dar, um diese allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antragstellerin

Eva Bär
Stadträtin