Entgelttransparenzgesetz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit dem Entgelttransparenzgesetz haben Beschäftigte seit dem 6. Januar 2018 ein Recht darauf zu erfahren, wie Kolleginnen und Kollegen bezahlt werden, die ähnliche Tätigkeiten ausüben. Das neue Gesetz ist - 60 Jahre nach der gesetzlichen Gleichstellung von Mann und Frau in Deutschland - ein wichtiger Schritt bei der Gleichstellung in der Arbeitswelt.

Das Gesetz stellt klar, dass Frauen und Männer für die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit auch dasselbe Entgelt erhalten müssen. Ein wesentlicher Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. Jeder und jede Beschäftigte kann damit über den Personalrat Auskunft über den Lohn für gleichwertige Tätigkeiten im Unternehmen einholen.

Mit betrieblichen Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit lassen sich die im Unternehmen oder im Betrieb angewendeten Arbeitsbewertungsverfahren überprüfen, ebenso, ob die jeweiligen Entgeltregelungen und verschiedenen gezahlten Entgeltbestand¬teile gemäß des Entgeltgleichheitsgebots eingehalten werden. Im Prüfverfahren geht es auch um die Frage, ob Benachteiligungspotenziale vorhanden sind und ob tatsächlich ungerechtfertigte Entgeltbenachteiligungen bestehen.

Im Lagebericht muss der Arbeitgeber Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern darstellen, deren Wirkungen erläutern und Bemühungen um die Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer aufzeigen. Tarifgebundene Arbeitgeber wie die Stadt Nürnberg müssen ihre Aktivitäten alle fünf Jahre darstellen. Hat der Arbeitgeber keine Maßnahmen ergriffen, muss dies begründet werden.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über die bisherige Umsetzung des Entgelttransparenz-gesetzes, insbesondere über das Verfahren der Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit.

Sie stellt weiter dar,

  • ob die jeweiligen Entgeltregelungen und verschiedenen gezahlten Entgeltbestand¬teile gemäß des Entgeltgleichheitsgebots eingehalten werden.
  • mögliche Maßnahmen zur Identifikation, ob die jeweiligen Entgeltregelungen und verschiedenen gezahlten Entgeltbestandteile gemäß des Entgeltgleichheitsgebots eingehalten werden.
  • ob tarifvertraglich begründete Ursachen, aufgrund der besonderen Beschäftigungssituation von Frauen unter Beachtung der Personalstruktur, zu Ungleichheiten führen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antragstellerin

Elke Härtel
Stadträtin