Verkehrssicherheit vor Schulen

gem. Antrag der Fraktionen SPD, CSU und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsamt mit der FDP

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadt Nürnberg war Vorreiter in Sachen Verkehrssicherheit vor den Schulen durch die Einführung von Tempo 30-Limitierungen. Dies hat sich durchaus positiv niedergeschlagen und wird inzwischen bundesweit nachgeahmt. Auch bei den Autofahrerinnen und -fahrern ist diese Regelung inzwischen akzeptiert.

Neuerdings ergibt sich an den Schulen in den unmittelbaren Zeiten vor Schulbeginn (ca. 7:40-8:10 Uhr) und zum Ende der Hauptschulzeit (ca. 13:00-13:30 Uhr) ein anderes, sich immer mehr verstärkendes Phänomen. Viele Eltern glauben, ihre Kinder „direkt“ in die Schule fahren zu müssen. Oftmals wird angeführt, dies sei der Sicherheit der Kinder dienlich.

Durch die inzwischen immer größere Zahl von Eltern, die diesen „Taxi“–Dienst durchführen, wird die Situation vor den Schulen in diesen wenigen Minuten höchst unübersichtlich. Dies führt dazu, dass insbesondere die kleineren und jüngeren Jahrgänge der Schulen hinter Autos verborgen sind und Gefährdungen auftreten.

Da in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen der Verkehrserziehung, bei Elternabenden, durch Briefe usw. keinerlei Wirkung zeigten und der Trend sich immer mehr verstärkt, scheint eine Restriktion notwendig. Um hier mit Ordnungswidrigkeiten usw. einschreiten zu können sind jedoch entsprechende Beschilderungen vor den Schulen notwendig. Daher fordern wir möglichst überall ein Verbot des Haltens und Parkens insbesondere im Bereich der Zeiten zu Schulbeginn und Schulende einzuführen. Solche Regelungen haben aber nur dann Sinn, wenn sie auch überwacht werden. Dies wäre einerseits mit der Polizei abzuklären und andererseits auch über die KVÜ möglich. Dafür ist jedoch die derzeitige KVÜ-Zuständigkeit, die in der Satzung geregelt ist, zu ändern. Die Einleitung des entsprechenden Änderungsverfahrens wird von uns angeregt.

Deshalb stellen die Fraktionen von SPD, CSU und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit der FDP zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung überprüft alle Schulstandorte, ob zumindestens in den Kernzeiten des Schulbeginns und Schulendes durch eine Ausweitung von Halte-und Parkverboten vor den Schulgebäuden eine Verbesserung der Sicherheit für die Kinder erreicht werden kann. An geeigneten Stellen werden solche Verbote angeordnet.
  2. Die Verwaltung setzt sich mit dem zuständigen Bereich der Polizei in Verbindung, um
  3. über das ganze Jahr hinweg Schwerpunktprüfungen vor den Schulen zur Einhaltung des Park-und Halteverbotes durchzuführen.
  4. Die Verwaltung überprüft die Möglichkeit, einer Änderung der KVÜ-Satzung, um auch für diese die Möglichkeit zur Durchführung von Kontrollen vor den Schulen zu erreichen.


Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antragstellerin

Dr. Anja Prölß-Kammerer
Fraktionsvorsitzende und
schulpolitische Sprecherin