CSU nimmt Mieterschutz nicht ernst

Gericht kippt bayerische Regelung zur Mietpreisbremse

„Das Urteil vom 6.12.2017 des Landgerichts München I zur Unwirksamkeit der Mietpreisbremse in Bayern ist ein weiteres Indiz dafür, wie wenig die CSU die Anliegen von Mietern interessiert“, kommentiert Fabian Meissner, wohnungspolitischer Sprecher der Rathaus-SPD. „Zuerst wollte die CSU ein entsprechendes Gesetz nicht. Und dann wurde bei der Ausgestaltung des Gesetzes, welche Ländersache ist, in Bayern so schlampig gearbeitet und es wurden so viele handwerkliche Fehler gemacht, dass der Eindruck entsteht, dass die CSU-geführte Staatsregierung nie ein ernsthaftes Interesse am rechtssicheren Mieterschutz durch die Mietpreisbremse in Bayern hatte“, empört sich Meissner. Das Gericht verwies in seinem Urteil darauf, dass die Staatsregierung bei der Ausgestaltung der Mietpreisverordnung nicht genau genug war. Sie hatte nicht ausreichend begründet, wann in Gemeinden oder Stadtteilen ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt, in dem die Mietpreisbremse greift.

Nach dem unsäglichen Verhalten von Finanzminister Söder im Zuge der GBW-Wohnungen und der unzureichenden Weiterleitung der erhöhten Bundesmittel für geförderten Wohnungsbau durch den Freistaat zeige sich einmal mehr, dass der Staatsregierung die Sorgen und Nöte der Bevölkerung, sowie der Erhalt bezahlbaren Wohnraums völlig egal zu sein scheinen, so Meissner.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Claudia Arabackyj ergänzt: „Auch auf kommunaler Ebene zeigt sich diese Haltung an der Weigerung der CSU-Fraktion die Erhöhung der Quotenregelung für geförderten Wohnraum mitzutragen. Diese hat die SPD-Stadtratsfraktion letztlich aber erfolgreich durchgesetzt.“

Meissner und Arabackyj hoffen nun, dass die im Juli im Landtag erfolgten Änderungen bei der Mietpreisbremse in Bayern tatsächlich zu Rechtssicherheit führen.