Wohungslosigkeit verhindern

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Zahl der obdachlosen Menschen hat im vergangenen Jahr deutschland- und bayernweit insbesondere in den Ballungsräumen erheblich zugenommen. Dies zeigt u.a. die Veröffentlichung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungslosenhilfe, die zudem noch eine weitere erhebliche Steigerung prognostiziert. Hinzuzurechnen ist den offiziellen Zahlen auch noch die „verdeckte“ Wohnungslosigkeit, also Menschen ohne eigene Wohnung, die bei Bekannten oder Verwandten unterkommen. Hiervon sind besonders Frauen betroffen.  

Ursachen für diese Zunahme sind vor allem neben dem Zuzug in die wachsenden Ballungsräume steigende Mieten und der immer knapper werdende bezahlbare Wohnraum durch Wegfall der Sozialbindung und darüber hinaus auch oftmals individuelle Problemlagen der Betroffenen.

Um den steigenden Bedarf an bezahlbaren Wohnungen zu decken, besteht die dringende Notwendigkeit, in großem Ausmaß bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hier sind vor allem Bund und Länder in der Pflicht, aber auch die Stadt Nürnberg hat mit dem im letzten Jahr aufgelegten „Sonderprogramm Wohnen“ wichtige Schritte eingeleitet.

Wenn auch nicht grundgesetzlich verbrieft, so hat doch jeder Mensch das Anrecht auf Wohnraum und es ist eine wichtige sozialpolitische Aufgabe, in Not geratene Menschen dabei zu unterstützen. Daher ist es gleichermaßen wichtig, zum einen durch ein Hilfesystem, das sowohl präventiv als auch „nachsorgend“ tätig wird, den Verlust der Wohnung und damit drohende Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu verhindern und zum anderen obdachlos gewordene Menschen mit Wohnraum zu versorgen. Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Belange Wohnungsloser oder der davon bedrohten Menschen liegt bei den Kommunen. Nürnberg ist dabei mit seiner Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit in diesem Bereich sehr gut aufgestellt.  

Die SPD-Stadtratsfraktion erachtet es dennoch gerade angesichts der aktuellen Diskussion für notwendig, sich mit der Situation hier vor Ort auseinander zu setzen und stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden  

Antrag:  

  1. Die Verwaltung berichtet über die aktuellen Zahlen obdachloser Menschen in Nürnberg und legt dar, ob die bundesweiten Prognosen einer massiven Steigerung in den nächsten Jahren auch für Nürnberg zutreffend sind.
  2. Sie stellt dar, welches Instrumentarium als präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zur Verfügung steht und was – gemeinsam mit den Betroffenen – getan werden kann, um obdachlos gewordene Menschen möglichst nachhaltig wieder mit adäquatem Wohnraum zu versorgen.
  3. Sie stellt zudem dar, ob und mit welchen kreativen Konzepten – beispielsweise durch Akquise, Belegungsvereinbarungen o.ä. – verstärkt auch private Anbieter für die Vermietung an Bedürftige, die derzeit nahezu keine Chance auf dem freien Wohnungsmarkt haben, gewonnen werden könnten.
  4. Sie berichtet, ob die zur Verfügung stehenden Obdachlosenwohnungen ausreichend sind, oder ob hier die Anmietung weiterer Wohnungen notwendig ist.
  5. Sie berichtet über die Situation in den Pensionen, insbesondere darüber, ob sich die konzeptionellen Überlegungen (z.B. Betreuung durch Fachdienste freier Träger, geschlechtsspezifische Belegungen wie Frauenpensionen oder Frauenetagen in größeren Pensionen) bewährt haben und gegebenenfalls weiterentwickelt wurden.
  6. Sie berichtet zudem über Angebote im sozialpädagogischen Bereich, wie z.B. die Beschäftigungsangebote hinsichtlich ihres Umfangs, Art und Akzeptanz bzw. Wirkung, da die Betroffenen oftmals mit multiplen, über die Wohnungslosigkeit hinausgehenden Problemlagen konfrontiert sind, die es zu beheben gilt.  

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antragsteller

Gabriele Penzkofer-Röhrl
Stadträtin

 

und

 

Yasemin Yilmaz
Stadträtin