Staatliche Sonderförderung für Jubiläum der Friedhöfe St. Johannis und St. Rochus

gem. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und der CSU-Stadtratfraktion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  

in den Jahren 2018 und 2019 jähren sich das vom Rat der Stadt erlassene Verbot der Bestattung innerhalb der Stadtbefestigung und damit das Entstehen der Friedhöfe St. Johannis und St. Rochus in ihrer heutigen Erscheinung zum 500. Mal.  

Es erscheint denkbar, dass anlässlich dieses Jubiläums staatliche Zuwendungen im Sinne einer Jubiläums-Förderung eingeworben werden können. Derartige Zuwendungen könnten für aktuelle Aufgaben verwendet werden, die sich auf diesen beiden historischen Friedhöfen, die durch die Grablegung bedeutender Nürnberger Bürgerinnen und Bürger auch ein Abbild der Stadtgeschichte bilden, in besonderer Weise stellen.  

Beispielsweise könnten mit staatlichen Zuwendungen ein Konzept für die langfristige Erhaltung der historischen Substanz und Fortentwicklung der Friedhofstradition mit ihrer einzigartigen Epitaphienkultur angesichts veränderter Bestattungsgewohnheiten, eine digitale Erfassung von bedeutenden Kunstwerken und herausragender Epitaphien zur Sicherung für die Nachwelt, Sondermaßnahmen in der Unterhaltung oder Maßnahmen zur besseren Veranschaulichung der Friedhöfe und ihrer Bedeutung für Besucherinnen und Besucher finanziert werden, die aus dem herkömmlichen Budget von städtischer und kirchlicher Friedhofsverwaltung nicht geleistet werden können.  

Darüber hinaus wäre es im Zusammenspiel zwischen Stadt und Kirche hilfreich im Sinne des Erhalts und der Förderung der Epitaphienkultur eine Klarstellung der Zuständigkeiten herbeizuführen − so z.B. bei den Besitzverhältnissen neuer Epitaphien, die nach Ablauf des Grabrechts einerseits entfernt werden sollen, andererseits jedoch in den Besitz des Friedhofsträgers übergehen.  

Die Stadtratsfraktionen von SPD und CSU stellen daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:  

Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit den kirchlichen Trägern die Möglichkeit einer staatlichen Sonderförderung anlässlich des 500-jährigen Jubiläums der Friedhöfe St. Johannis und St. Rochus. Sie berichtet hierüber im Stadtrat oder im zuständigen Ausschuss.  

Die Verwaltung stellt die Abgrenzung von Zuständigkeiten zwischen Kirchengemeinden und Städtischer Friedhofsverwaltung dar.

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller

Dr. Ulrich Blaschke
wirtschaftspolitischer Sprecher

und

Ruth Zadek
kulturpolitische Sprecherin