Wohnungsleerstand und temporäre Vermietungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bezahlbarer Wohnraum ist eines der wichtigsten kommunalpolitischen Themen in dieser Stadt. Trotz intensiver und durchaus erfolgreicher Bemühungen, die Zahl fertiggestellter Wohnungen nach oben zu führen, bleibt der Wohnungsmarkt insgesamt angespannt. Immer wieder werden wir von Bürgerinnen und Bürgern und auch vom Mieterbund darauf hingewiesen, dass Wohnungen und teilweise ganze Häuser leer stehen und so dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Auch die Vermietung von Zimmern bzw. Wohnungen an Touristen, z.B. über die Internetplattform Airbnb ist Gegenstand von Diskussionen um den Wohnungsmarkt. Allerdings ist uns nicht bekannt, in welcher Größenordnung leerstehende Wohnungen in Nürnberg und die Vermietung von Wohnungen an Touristen, Einfluss auf den Wohnungsmarkt haben. Bei einer dauerhaften Vermietung von Zimmern bzw. Wohnungen an Touristen, ist manchen Vermietern offenbar auch nicht bewusst, dass diese Vermietungen steuer- und bauordnungsrechtliche Erfordernisse erfüllen müssen.

Vor diesem Hintergrund halten wir es für notwendig, die Situation in Nürnberg genauer zu analysieren, um entsprechend darauf reagieren zu können. Wir erachten es für zielführend, wenn die Verwaltung eine referatsübergreifende Arbeitsgruppe einrichtet, die das Problem zunächst untersucht und dann Vorschläge erarbeitet, wie das Thema angegangen bzw. gelöst werden kann. Dazu ist es auch erforderlich, mit den professionellen Vermietern wie z.B. Airbnb Kontakt aufzunehmen, um eine genaue Übersicht über die Lage in Nürnberg zu gewinnen.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

                                                                    Antrag:

1.    Die Verwaltung richtet eine referatsübergreifende Arbeitsgruppe ein, um das Problem leerstehender Wohnungen bzw. die Vermietung über professionelle Anbieter wie z.B. Airbnb zu analysieren.

2.    Auf dieser Basis macht die Verwaltung Vorschläge, wie leerstehende Wohnungen bzw. Häuser wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden können.

3.    Für den Bereich der privaten Vermietungen über die verschiedenen Internetportale macht die Verwaltung eigene Vorschläge.

4.    Die Verwaltung richtet ein Internetportal ein, indem leerstehende Wohnungen bzw. Häuser gemeldet werden können.

5.    Die Verwaltung führt für Vermieter, die temporär Zimmer bzw. Wohnungen vermieten eine Informationskampange durch, die sie über steuer- und bauordnungsrechtliche Erfordernisse aufklärt.

6.    Die Verwaltung bittet die entsprechenden Ausschüsse des Bayerischen und Deutschen Städtetags, sich mit dem Thema zu befassen und Vorschläge für Lösungen zu erarbeiten.

7.    Die Verwaltung berichtet über eigene Erkenntnisse aus anderen Großstädten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller

Gerald Raschke

und

Fabian Meissner