Rathaus-SPD fordert Bericht über aktuelle Entwicklungen bei den Spielhallen

Bestandsschutz lief zum 30.6. aus

Bereits im Frühjahr hatte die SPD-Stadtratsfraktion kritisiert, dass die Vollzugshinweise des bayerischen Innenministeriums zum Glücksspielstaatsvertrag den Versuch der Stadt Nürnberg unterlaufen, die Spielhallenflut u.a. mit einem Vergnügungsstättenkonzept stärker einzuschränken. Nachdem der Bestandsschutz der Spielhallen am 30.6.2017 ausgelaufen ist, und seitdem Mehrfachspielhallen im Grunde verboten sind und Mindestabstandsregelungen gelten, fordern die SPD-Stadträte Katja Strohhacker und Gerald Raschke nun einen Bericht, wie sich die aktuelle Situation bei den Spielhallen in Nürnberg darstellt.  

Strohhacker erklärt: „Die gesetzlichen Regelung zum Glücksspielstaatsvertrag war ursprünglich ein gutes Mittel, die Flut an Spielhallen einzudämmen. Mit der von der bayerischen Regierung eingeräumten Möglichkeit der Ausnahmeanträge sehen wir das löbliche Ziel aber konterkariert. Wir wollen deshalb nun wissen, wie viele Anträge auf Befreiung vom Verbot der Mehrfachkonzession und auf Befreiung von der Einhaltung des Mindestabstandsgebotes inzwischen eingegangen sind und wie diese entschieden wurden bzw. entschieden werden müssen. Die Verwaltung soll außerdem aufzeigen, wie sich die Anzahl der Spielhallen im Stadtbild durch die Ausnahmeregelungen voraussichtlich entwickeln wird.“  

Der planungspolitische Sprecher Gerald Raschke zeigt sich pessimistisch: „In Nürnberg gibt es derzeit 144 Spielhallen, davon etliche mit Mehrfachkonzessionen. Es leuchtet nicht ein, warum hier die Kommunen von Seiten der bayerischen Landesregierung nicht mehr unterstützt werden. Im Gegenteil, mit ihrem Vorgehen befördert die bayerische Staatsregierung einseitig die Interessen der Spielhallen- und Automatenindustrie. Der Schutz der Bürger vor den schädlichen Auswirkungen und das Erscheinungsbild der Städte muss dagegen hinten anstehen.“