Richtwerte für Mieten bei Empfängern der Grundsicherung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  

die Stadt übernimmt für Bedürftige und Empfänger der Grundsicherung (im SGB II und SGB XII) der Kosten der Unterkunft. Der Stadtrat hat die entsprechenden Richtwerte zuletzt mit Wirkung zum 1.1.2013 angepasst. Dieser beträgt beispielsweis für einen 1-Personen-Haushalt 374 Euro, kann in begründeten Ausnahmefällen aber auch überschritten werden.  

Aufgrund der steigenden Mieten und des angespannten Markts wird es allerdings zunehmend schwer für Suchende, eine Wohnung im entsprechenden Preissegment zu finden. Es erscheint daher zielführend die Richtwerte anzupassen und den auch im Mietenspiegel nachvollziehbaren Entwicklungen Rechnung zu tragen.  

Dabei ist darauf zu achten, dass die Erhöhung den Spielraum der Bedürftigen verbessert und nicht über nennenswerte Mietsteigerungen zugunsten der Eigentümer geht. Überhaupt sollte seitens der Stadtverwaltung und des Jobcenters die Angemessenheit der Miethöhe konsequenter überprüft und beispielsweise bei Mängeln reduziert werden.  

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:  

  1. Die Verwaltung aktualisiert auf Basis des derzeitigen Mietenspiegels die Berechnungen für die Richtwerte und legt den Ermessensspielraum für Überschreitungen dar.  
  2. Die personellen Ressourcen zur Überprüfung der Miethöhen werden aufgestockt. Dies könnte beispielsweise im Rahmen eines einjährigen Modellversuchs erfolgen, in dem überprüft wird, ob sich eine Personalaufstockung wirtschaftlich trägt.  

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller

Thorsten Brehm
Stv. Fraktionsvorsitzender