Abschiebungen aus Schulen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  

die Abschiebung eines Schülers aus der Schule Ende Mai sorgte für große mediale und gesellschaftliche Aufregung. Dabei kamen mehrere Punkte zusammen, die die Kommunalpolitik und die Stadtgesellschaft als Themen und Probleme schon länger beschäftigen. Auf der einen Seite das generelle Thema „Abschiebungen nach Afghanistan“, zu dem es unterschiedliche Positionen gibt. Auch die Frage nach der Rückführung von Schüler/innen, vor allem wenn sie eine Aussicht auf einen Ausbildungsplatz haben, hat uns schon mehrfach beschäftigt. Diese Themen unterliegen großen politischen Diskussionen und können von der Kommune nur im Rahmen der politischen Meinungsbildung beeinflusst werden. Jedoch ist es unsere Überzeugung, dass wir vor Ort den jungen Menschen Wege aufzeigen müssen, damit sie für sich eine Perspektive finden können.   

Bei der nun vorliegenden und leider nicht der ersten Abschiebung aus der Schule  kommen allerdings noch weitere für uns sehr relevante Faktoren hinzu. Pädagogisch ist eine Abschiebung aus der Schule äußerst problematisch, denn sie trifft auf Schülerinnen und Schüler, die in der Regel zwar wissen, dass ihr Mitschüler Asylbewerber ist, aber weder die – länderspezifisch unterschiedliche – Rechtslage noch die Vorgeschichte kennen. Daher appellieren wir an Sie, mit dem Innenministerium einen Weg zu verhandeln, dass die Schulen bei der Abschiebung möglichst nicht aufgesucht werden. Bildungseinrichtungen sollen grundsätzlich als Orte behandelt werden, die den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften und dem pädagogischen Personal eine Sicherheit geben, denn diese ist eine Grundvoraussetzung für das erfolgreiche Lernen.  

Daher stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:        

  1. Die Stadt Nürnberg wendet sich an das Innenministerium mit der Bitte, alles daranzusetzen, dass Abschiebungen aus pädagogischen Einrichtungen vermieden werden.        
  2. Die Verwaltung berichtet, welche Unterstützungsmöglichkeiten es zur Begleitung der Schülerinnen und Schüler nach solchen Vorfällen gibt und ob die bisherigen Konzepte zur Krisenintervention auch für die Fälle der Abschiebungen der Mitschüler/innen ausreichend sind.   
  3. Die Verwaltung berichtet über die aktuelle Rechtslage in Bayern bei Anwendung der sogenannten 3plus2-Regelung und über die Situation in Nürnberg bei den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, sowie den Geduldeten, die von der Regelung profitieren könnten.
  4. Die Verwaltung berichtet über die aktuelle Lage bei der Beurteilung der Bundesregierung zu Afghanistan.      

Mit freundlichen Grüßen

Antragstellerin

Diana Liberova
integrationspolitische Sprecherin