Getrennte Kirchweih in Wöhrd

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  

dem Stadtanzeiger der NN/NZ am Freitag, den 5. Mai 2017, war zu entnehmen, dass die Stadtverwaltung den Termin der Kirchweih in Wöhrd ohne Rücksprache mit der Kirchengemeinde und dem Vorstadtverein um eine Woche nach vorne verlegt habe. Dadurch fänden der „weltliche und der kirchliche Teil“ der Kirchweih nun getrennt statt. Die kirchlichen Veranstaltungen wie Führungen, Konzerte, das „Kärwa-Cafe“ oder der Gottesdienst am Friedhof sind als Umrahmung der Kirchweih sehr beliebt und werden von der Evangelischen Kirchengemeinde St. Bartholomäus und dem Wöhrder Vorstadtverein gemeinsam organisiert.  

Nachdem die evangelische Kirchengemeinde St. Bartholomäus dem Wirtschaftsreferat den Termin für den Kärwa-Start am 25. August bestätigt hatte, soll das Liegenschaftsamt im Wirtschaftsreferat auf Bitte des Schaustellerverbandes den Termin auf den 18.8.2017 vorverlegt haben.  

Die Evangelische Kirchengemeinde und der Vorstadtverein sind entsprechend irritiert. Der Vorstadtverein berichtet von „großem Unmut“ bei seinen Mitgliedern. Seitens der Kirche ist laut Pressebericht sogar von „erheblichem Ärger“ im Kirchenvorstand die Rede. Über die Gründe der Vorverlegung gibt es verschiedene Erklärungen und Spekulationen.  

Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:  

  1. Die Verwaltung berichtet über die Gründe, aus denen die Kirchweih eine Woche vor den von der Kirchengemeinde St. Bartholomäus bestätigten Termin vorverlegt wurde.  
  2. Die Verwaltung berichtet, warum in diesem Jahr nachträglich keine Veränderungen möglich waren.  
  3. Die Verwaltung stellt sicher, dass die Kirchweih im Jahr 2018 terminlich abgestimmt wird und „kirchlicher und weltlicher Teil“ gleichzeitig stattfinden.  

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antragstellerin

Dr. Daniela Hüttinger
Stadträtin